Die Affaere Roessler

Eine Dokumentation ueber Repression in einem offenen Gesellschaftssystem

von
Frederico Michele

Dokumentation ueber:

Reimara Roessler

Doktor der Medizin und H3-Professorin fuer das endokrine System bei Nieren- und Kreislauferkrankungen seit 1975 an der Universitaet Tuebingen

und
Otto E. Roessler
Doktor der Medizin und C3-Professor fuer theoretische Biochemie seit 1979 an der Universitaet Tuebingen c: 7. 10. 1995
Inhaltsverzeichnis

Vorwort .......................................................3

Lebenslauf Reimara Roessler.....................................4

Lebenslauf Otto E. Roessler.....................................6

Dokumentation Reimara Roessler..................................8

Zusammenfassung Reimara Roessler...............................19

Dokumentation Otto E. Roessler.................................20

Zusammenfassung Otto E. Roessler...............................33

Zusammenfassung...............................................36

Nachwort......................................................37

Vorwort

Es ist schwierig, Gesellschaften zu beschreiben. Dies erfordert viel Abstraktion. Hier ist ein ganz konkreter Fall, der vielleicht ein viel besseres Bild ueber den Zustand einer Gesellschaft geben kann als jede theoretisch-abstrakte Abhandlung. Indem man konkrete Prozesse beschreibt und erkennt, kann man den Zustand einer Gesellschaft und ihrer Zukunft sichtbar machen.

Solch ein konkreter Fall ist die Affaere Roessler. Man will die Dimension der Affaere Roessler nicht erkennnen, weil sie dem kollektiven Bild, das wir uns von uns selbst machen, widerspricht:

Ein Opfer, das stirbt, erzeugt Angst. Nur das Opfer, das dem Messer entkommt, ist eine Quelle der Kraft und der Hoffnung. Das Ehepaar Roessler kann dem "Messer" nicht ohne Hilfe von auáen entfliehen. Oder soll es wieder heiáen "ich klage an"?

F. M.

                 Lebenslauf Reimara Roessler


1939 geboren in Hamburg als Tochter des Holzsachverstaendigen   
     Karl Waible und seiner Frau Else

1958-1964 Medizinstudium in Hamburg und Wien

1964 Promotion in Hamburg mit einem Thema aus der Pathologie

1964-1966 Medizinalassistentin in Hamburg, Kiel und Marburg

1967 Eheschlieáung mit Dr. med. Otto E. Roessler

1966-1970 wissenschaftliche Assistentin an der Medizinischen   
     Universitaetsklinik Marburg

1969-1970 Forschungstipendiatin am Institut fuer Immunologie,   
     Prof. E. Witebsky, in Buffalo, U.S.A. 

1970-1975 wissenschaftliche Assistentin an der Medizinischen   
     Poliklink Tuebingen

1973 Habilitation in Innerer Medizin ueber das Renin-Angiotensin- 
     Aldosteron-System

1975 Berufung zum H3-Professor fuer das endokrine System bei    
     Nieren- und Kreislauferkrankungen an die Medizinische     
     Poliklinik Tuebingen 

1964-1988  Zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten ueber:
     Immunfluoreszenz, Langsame-Viren-Erkrankungen, H3-Thymidin- 
     markierte Zellkulturen, Haematologie, Radioimmunoassays,   
     Renin- und Aldosteronbestimmung, Nierenfunktion,          
     Bluthochdruck, Hormonprofile, pulsatile Sekretion, Chaos in 
     Endokrinologie und Kardiologie, Hypophysentumoren 

1988-jetzt  Zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten ueber:        
     Medizinische Alternsforschung, theoretische Medizin,      
     dynamische Physiologie, biologische Lebensstadien,        
     epigenetische Alterns-Uhr, Alternstherapie mit Melatonin
  
                               *

Maerz 88  Aufloesung der Medizinischen Poliklinik

Mai 88  Bereiterklaerung, die ihr vorgeschlagene Professur in   
        Sportmedizin anzunehmen (freiwillige Versetzung an die 
        Abteilung Sportmedizin) 

September 88  Bereiterklaerung, die ihr vorgeschlagene          
        Professur in ambulanter innerer Medizin anzunehmen 

20. Juli 89  Verfuegung einer unfreiwilligen Professur in       
        Gastroenterologie (erste spezialfachfremde             
        Zwangsprofessur), wogegen sie Widerspruch einlegte 

13. Mai 91  Vergleichsvorschlag des Sigmaringer                
        Verwaltungsgerichts:  von der Klaegerin angenommen,     
        vom Vertreter des Landes abgelehnt 

13. Januar 92  Erlaubnis des Ministeriums, wissenschaftlich    
        bis zur Entscheidung der zweiten Instanz               
        weiterzuarbeiten ohne Pflichten in der                 
        Krankenversorgung 

2. November 93  Bundesverwaltungsgericht Berlin:  Abweisung    
        der Nichtzulassungsbeschwerde, damit Bestaetigung der   
        Zwangsprofessur

3. November 93  Ehemann bekommt fachfremde Vorlesung           
        uebertragen 

Januar 94  Einstellung der Dienstbezuege.  
        Rueckforderung des Brutto-Gehalts ueber 4 1/2 Jahre      
        (11.2.94)      
        Vorlaeufige Entlassung unter Verbot einer Nebentaetigkeit 
        (21.3.94)

Juli 94  Vorladung durch Disziplinaruntersuchungsfuehrer

9. August 94  Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen     
        das Universitaetsgesetz Baden-Wuerttemberg und die erste 
        spezialdisziplinfremde Zwangsprofessur

22. Oktober 94  Verfuegung einer unfreiwilligen Professur fuer   
        Chemie (erste fachfremde Zwangsprofessur) gegen den    
        Ehemann

7. Maerz 95   Verfuegung der Psychiatrisierung des Ehemanns

5. April 95  Pfaendung aller Konten durch das Land (DM 117.000)

11. Juli 95  Zwangsweise Wohnungsoeffnung durch das Land        
        (Pfaendung) 

20. Juli 95  Absprechen des Heimatrechts in Deutschland        
        gegen "die Wissenschaftler Roessler" (Fernsehen "S3")
 
September 95  Erfolgreiche Klage des Landes gegen den          
        Ehemann auf Herausgabe des in seinem Besitz befindlichen 
        Hauses (Sicherungshypothek - demnaechst                 
        Zwangsversteigerung) 
        
27. September 95  Vorladung des Ehemanns durch                 
        Disziplinaruntersuchungsfuehrer 
   
9. November 95  Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen den   
        Ehemann wegen Hausfriedensbruchs, begangen durch die   
        Abhaltung seiner eigenen Vorlesung         

        Androhung von polizeilicher Vorfuehrung und Haftbefehl  
            


  Lebenslauf Otto E. Roessler


1940 geboren in Berlin als Sohn des oesterreichischen           
     Linguisten Otto Roessler und seiner Frau Marianne  

1959-1966 Medizinstudium in Tuebingen, 1966 Promotion mit einem 
     Thema aus der Pathologie 

1966 Post-Doktorand am Max-Planck-Institut fuer                 
     Verhaltensphysiologie in Seewisen (Abt. Mittelstaedt)
     Beschaeftigung mit Biogenese und Anthropogenese

1967-1968 Medizinalassistent in Marburg

1969 Gewinner eines Visiting Appointments am Center for        
     Theoretical Biology der Staatsuniversitaet von New York in 
     Buffalo, U.S.A.;  Beschaeftigung mit tRNA-Leben und        
     dynamischen Systemen

1970-heute  Taetig an der Abteilung fuer Theoretische Chemie der 
     Universitaet Tuebingen, 1973 Habilitation fuer Theoretische  
     Biochemie mit einer Arbeit ueber fluessige Automaten, 1976 
     Universitaetsdozent, 1977 AH2-Professor, 1979 C3-Professor 
     fuer Theoretische Biochemie 
              
1981 Gastprofessur fuer Mathematik an der Guelph-University,    
     Ontario, Canada 

1983 Gastprofessur fuer NIchtlineare Dynamik und Chaos am Center 
     for Nonlinear Studies, Los Alamos 

1992 Gastprofessur fuer Verfahrenstechnik, University of Virginia 
  
1993 Gastprofessur fuer theoretische Physik, Lyngby Universitaet, 
     Daenemark 

1995 Preis der Systems Research Foundation, Canada 

Mehr als dreihundert wissenschaftliche Arbeiten ueber:  
     kuenstliches Leben und kuenstliche Gehirne,                 
     Laechelbifurkation, differenzierbare Automaten, chaotische 
     Attraktoren, Hyperchaos, Endophysik, Mikrorelativitaet; 
     auáerdem philosophische Arbeiten ueber Anaxagoras,         
     Descartes, Leibniz, Boscovich, Kant;  
     juengere Arbeiten ueber Computer-Schnittstellen und Projekt 
     Lampsacus   

Mitherausgeber mehrerer wissenschaftlicher Zeitschriften,      
     Mitherausgeber mehrerer internationaler Symposien, Autor  
     oder Mitautor mehrerer wissenschaftlicher Buecher          
     (Endophysik, Encounter with Chaos, Jonas' Welt) 

                             *

Anfang 1993  Antrag auf Erlaubnis zur Einrichtung des ersten   
     deutschsprachigen Studiengangs "Nichtlineare Dynamik und  
     Chaos" an der Universitaet Tuebingen:  Abgelehnt 

November 1993  Einen Tag nach der letztinstanzlichen           
     Bestaetigung der spezialfachfremden Professur der Ehefrau: 
     - Unfreiwillige fachfremde Vorlesung ueber                 
       anorganische Chemie, danach: 
     - Hausverbot fuer die Vorlesung vor deren Antritt wegen    
       angeblicher Einschraenkungen in der Zusage, diese zu     
       halten  
     - ein Jahr spaeter Disziplinarstrafe wegen "Weigerung"  

Oktober 1994 Erneut die unfreiwillige fachfremde Vorlesung:
     19. 10.:  erste Vorlesungsdoppelstunde im Hoersaal  
     20. 10.:  Entzug der Vorlesung durch den Dekan;
     21. 10.:  Aufforderung, "das Land zu wechseln" durch den 
               Landtagsabgeordneten Dr. Stefan Mauz 
     22. 10.:  Unfreiwillige "Professur fuer Chemie"
     11. 11.:  Disziplinarische Ermittlungen wegen "Weigerung" 
     14. 12. 94, 13. 1. 25. 1. 95:  Polizei im Hoersaal
     14. 12. 94 - 15. 2. 95:  Abhaltung der Vorlesung vor der  
               Hoersaaltuer 

November 1994  - Fakultaet verweigert Hilfe trotz Anerkennung der 
                 Schuldlosigkeit 
               - Fakultaet toleriert die Selbstbezeichnung eines 
                 Mitglieds als Denunziant 
  
Januar 1995    Neues Universitaetsgesetz: 
               Weisungsrecht des Dekans gegen Professoren 

               Bewerbung um Uni-Praesidentschaft 

Maerz 1995  Minister-Verfuegung der psychiatrischen Untersuchung 
    und Beobachtung durch Prof. Dr. Mathias Berger, Freiburg. 
    Diese konnte laut Presse nach  56 Landesdisziplinarordnung 
    mit einer 6-woechigen Zwangseinweisung verbunden werden     
                 
April 1995  Solidarisierung von 196 auslaendischen              
    Wissenschaftlern gegen die angeordnete psychiatrische      
    Untersuchung und zwangsweise Wohnungsoeffnung

Juli  1995  Zwangsweise Wohnungsoeffnung und -durchsuchung
    (Pfaendung)
 
September 1995  Erfolgreiche Klage des Landes auf Herausgabe des 
    Hauses des Ehemannes im Rahmen der Zwangsvollstreckung     
    gegen die Ehefrau
    
September 1995  Disziplinarische Vernehmung wegen:  "Weigerung", 
     Hausfriedensbruch, vorsaetzliches Nichterscheinen in der   
     Psychiatrie sowie Behauptung eines strafbaren Verhaltens  
     der Universitaet  

9. November 1995  Hauptverhandlung wegen Hausfriedensbruch:    
     Zwangsvorfuehrung angekuendigt   



                  Dokumentation Reimara Roessler


1987       
           Beschlusszur Aufloesung der Medizinischen Poliklinik 
           Tuebingen

Maerz 1988  
           Aufloesung und Umzug in die Medizinische Klinik

           Leitungspersonal der damaligen Poliklinik:   

           - Prof. Dr. med. Manfred Eggstein, 
           Kommissarischer Leiter der Medizinischen            
           Universitaetspoliklinik und Abteilungsleiter in der  
           Medizinischen Klinik Tuebingen,  
           Abt. IV Stoffwechselerkrankungen und Labormedizin

           - Prof. Dr. med Reimara Roessler, 
           seit 1975 H3-Professorin fuer das Endokrine System bei 
           Nieren-und Kreislauferkrankungen

           - Prof. Dr. med Fritz Seif, 
           Oberarzt fuer Endokrinologie und                     
           Schilddruesenerkrankungen, C2-Professor
           jetzt: unter Beibehaltung dieser Professur          
           Kommissarischer Leiter der Abteilung IV des         
           verstorbenen Prof. Dr. med. Manfred Eggstein

           - Dr. med. Peter Sadowski, 
           Oberarzt fuer Kardiologie, am 15. Maerz 1988          
           "Selbstmord"

           Der Aufgabenschwerpunkt der aeltesten Poliklinik der 
           alten Bundesrepublik war:
           Ambulante innere Medizin (praktisch mit Ausnahme der 
           Gastroenterologie und Endoskopie:  Patienten, die in 
           den Bereich der Gastroenterologie fielen und        
           endoskopisch untersucht werden muáten, wurden       
           regelmaeáig in die gastroenterologische Ambulanz der 
           Medizinischen Klinik ueberwiesen)

2. 3. 1988 
           Resturlaub und unbezahlter Urlaub der Prof. Dr. med. 
           Reimara Roessler wegen Ungeklaertheit der Situation 

15. 3. 1988 
           "Selbstmord" des Oberarztes Dr. med. Peter Sadowski, 
           nachdem man ihm am 15. 3. 1988 muendlich bekannt     
           gegeben hatte, dassman ihm in der neuen Klinik der  
           Oberarzttitel und alle Oberarztfunktionen weggenommen 
           hat. 
           Bestaetigung:  Offizielle Todesanzeige der           
           Universitaet Tuebingen vom 19. 3. 1988:  es fehlt der 
           langjaehrige Oberarzttitel

24. 3. 1988 
           Brief des Universitaetspraesidenten Adolf Theis an    
           Prof. Dr. med. Reimara Roessler:  Wahl zwischen      
           Taetigkeit als Oberarzt im Bereich der Gastro-       
           enterologie oder als Assistenzaerztin fuer ambulante  
           Patienten

28. 4. 1988
           Widerspruch der Prof. Dr. med. Reimara Roessler gegen 
           die Verfuegung des Universitaetspraesidenten vom 24. 3. 
           88   

26. 5. 1988 
           Gespraechssitzung bei Universitaetspraesident Adolf    
           Theis, zusammen mit dem Klinikumsvorstand, den zwei 
           medizinischen Dekanen, einem Vizepraesidenten sowie  
           einem Verwaltungsbeamten, mit Prof. Dr. med. Reimara 
           Roessler.
           Gespraechsgegenstaende:
 
           I. Versetzung:                                 
           Angebot der folgende 3 Versetzungsmoeglichkeiten:
           - Internist an der Psychiatrischen                  
             Universitaetsklinik Tuebingen
           - Professsur an dem neuzubesetzenden Lehrstuhl fuer  
             Sportmedizin
           - Professur an der Abteilung fuer Paediatrische       
             Endokrinologie bei Prof. Gupta in der             
             Universitaetskinderklinik Tuebingen
           Angenommen durch Prof. Dr. med. Reimara Roessler:
           -  Professur an der neuzubesetzenden Abteilung fuer  
              Sportmedizin,
           weil die Stelle die Fortsetzung ihrer               
           Hormonuntersuchungen an freiwilligen gesunden       
           Versuchspersonen ermoeglichte und 
           keine Notwendigkeit der Anwendung nicht geuebter     
           invasiver diagnostischer Techniken wie in der       
           Gastroenterologie bestand

           II. Vorschlag:
           Universitaetspraesident Adolf Theis schlug mit dem    
           Einverstaendnis aller Teilnehmer an der              
           Gespraechssitzung ernsthaft vor, dassProf. Dr. med.  
           Reimara Roessler sich umgehend krankschreiben lieáe, 
           da dies die Realisierung der Vereinbarungen         
           "wesentlich erleichtern" wuerde 

28. 6. 1988  
           Brief des Universitaetspraesidenten Adolf Theis:
           1. bezahlter Resturlaub ab 1. Juli 1988  
           2. Erlaubnis zur Beantragung eines                  
              Forschungssemesters. 
           Das Forschungssemester wurde prompt bewilligt. 

20. Dezember 1988 
           Die engere Fakultaet beschlossnach Aufforderung durch 
           den Praesidenten, einen Antrag auf Neubeschreibung   
           ihrer bisherigen C3-Professur (unfreiwillige        
           Professur in der Gastroenterologie).  
           Es wurde kein Angebot auf Teilnahme der Prof. Dr.   
           med. Reimara Roessler gemacht

19. 1. 1989 
           Der Kleine Senat bestaetigt den Antrag der Fakultaet. 
           Die vorherige schriftliche Bitte von Prof. Dr. med. 
           Reimara Roessler auf Anwesenheits- und Rederecht bei 
           der Senatssitzung wurde abgelehnt

21. 1. 1989
           Brief der Prof. Dr. med. Reimara Roessler. 
           Angebot an den Senat:  
           Wenn er den Antrag auf unfreiwillige Neubeschreibung 
           der Professur zurueckzoege, wuerde sie ein vom Senat   
           befuerwortetes zweites Forschungssemester als Zeichen 
           des Willens zur Wiedergutmachung akzeptieren.  
           Das Forschungssemester wurde prompt bewilligt. 

21. Juli 1989
           šberraschende Verfuegung des Ministeriums:  
           Bestaetigung der dennoch vom Senat beantragten       
           unfreiwilligen Professur fuer Gastroenterologie durch 
           das Ministerium

31. 7. 1989 
           Das Geld fuer das zweite Forschungssemester wurde    
           daraufhin zurueckgeschickt.  
           Grund:  
           Taeuschung durch den Senat, da der Antrag auf das    
           zweite Forschungssemester unter der Voraussetzung   
           gestellt worden war, dass der Senat zugleich den     
           Beschlussueber die Neubeschreibung rueckgaengig macht 

14. August 1989 
           Widerspruchsverfahren gegen die Neubeschreibung mit 
           Rechtsanwalt K. Jaeckel, Schorndorf, mit             
           aufschiebender Wirkung (die Gegenseite unterliess die 
           Anordnung des Sofortvollzugs)

22. September 1989  
           Erste Verfassungsbeschwerde der Prof. Dr. med.      
           Reimara Roessler (ohne Rechtsbeistand) gegen das     
           Universitaetsgesetz Baden-Wuerttemberg  64 Abs. 3 Satz 
           5 (2BvR 1613/89).

           23. 10. 1989:  Nichtannahme durch Kammerbeschluss   
           (Traeger, Klein, Kruis). 
           Begruendung:  Wegen Zeitueberschreitung muesse zunaechst 
           der Rechtsweg ausgeschoepft werden 

27. September 1989 
           Universitaetspraesident Adolf Theis bittet den Ehemann, 
           Prof. Dr. med. Otto E. Roessler, zu einem            
           Gespraech.
           Thema:  Vermittlung eines Gespraechs zwischen        
           Minister und Ehefrau.
           Ziel dieses Gespraechs mit dem Herrn Minister        
           sollte die versprochene Einrichtung einer nicht     
           weisungsgebundenen Professur fuer die Betreuung      
           von internistischen Patienten in den Talkliniken    
           sein (Haut-, Frauenklinik, Chirurgische,            
           Neurologische, Psychiatrische und Urologische       
           Klinik).  
           Der wahre Grund fuer das Gespraech war vermutlich - wie 
           sich nachtraeglich abzeichnet -, dass die unfreiwillige 
           Neubeschreibung der Professur ohne dieses Gespraech  
           mit dem Dienstherrn ungesetzlich gewesen waere 

6. 12.1989 
           Gespraech zwischen Wissenschaftsminister Prof. Dr.   
           jur. Helmut Engler und Prof. Dr. med. Reimara       
           Roessler.
           Ergebnis des Gespraechs:  
           Versprechen des Ministers, daá, wenn die Universitaet 
           Tuebingen mitzieht, Prof. Dr. med. Reimara Roessler die 
           Professur in der Sportmedizin oder die fuer ambulante 
           innere Medizin (entsprechend den beiden von ihr     
           akzeptierten Angeboten) bekommen solle
  
16. Juli 1990  
           šberraschende Ablehnung des Widerspruchs gegen die  
           Neubeschreibung durch das Ministerium.  
           Begruendung:  Prof. Dr. med. Reimara Roessler habe alle 
           Versetzungsangebote abgelehnt 

1. August 1990 
           Klage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen:       
           Anfechtungsklage gegen die Neubeschreibung der      
           Professur durch Rechtsanwalt K. Jaeckel

16. 10. November 1990 
           Brief des Universitaetspraesidenten Adolf Theis:      
           Androhung des Sofortvollzugs (entweder              
           Dienstantritt oder Gehaltseinstellung).  Nach       
           Ankuendigung eines Antrags auf einstweilige Anordnung 
           dagegen durch den Rechtsanwalt der Klaegerin         
           unterblieb die Anordnung des Sofortvolllzugs

13. Mai 1991  
           Muendliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht    
           Sigmaringen:
           Vergleichsvorschlag des Gerichts: 
           Aufnahme der Oberarztfunktion in die Neubeschreibung 
           sowie Versetzung in eine andere Abteilung anstelle  
           der gastroenterologischen Abteilung der Medizinischen 
           Klinik.  
           Nach Annahme des Vergleichs durch den Rechtsanwalt  
           der Klaegerin, K. Jaeckel, Ablehnung durch den        
           Vertreter des Landes Baden-Wuerttemberg, Dr. Pflueger.

           Juli 1991:  Klage abgewiesen, weil die              
           Neubeschreibung nach Meinung des Gerichts zumutbar  
           waere

18. Juni 1991 
           Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim    
           gegen das Sigmaringer Urteil (ohne Rechtsbeistand).

           17. 9. 1991:  Ankuendigung des Verwaltungsgerichtshofs 
           Mannheim, die Berufung im Schnellverfahren zu       
           entscheiden (keine Begruendung).

           2. 10. 1991:  Widerspruch gegen das Schnellverfahren 
           und Antrag auf Richtervorlage vor dem               
           Verfassungsgericht nach Artikel 100 Grundgesetz.    
           Das Schreiben wurde nicht beantwortet

13. Januar 1992 
           Schriftliche Erlaubnis des Ministeriums, bis zur    
           Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim   
           ohne Pflichten in der Krankenversorgung zu Hause    
           wissenschaftlich weiterzuarbeiten unter Fortzahlung 
           der Bezuege:  "Die Frage nach Ihren Dienstleistungen 
           in der Krankenversorgung stellt das Ministerium bis 
           zum Abschluss des Verfahrens beim                    
           Verwaltungsgerichtshof Mannheim ... zurueck"

7. April 1993 
           Mannheimer Verwaltungsgerichtshof entscheidet 
           - nach fast zwei Jahren und nach einem unbegruendeten 
           Richterwechsel -:
           Zurueckweisung der Berufung ohne muendliche Verhandlung 
           im Schnellverfahren.   
           Begruendung:  
           "Der Ermessensspielraum des Dienstherrn ist praktisch 
           unbegrenzt"

19. Mai 1993 
           Gegen die auch die Revision nicht zulassende        
           Entscheidung des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs 
           Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde beim        
           Bundesverwaltungsgericht Berlin durch Rechtsanwalt  
           L. Frauendorf, Tuebingen  

24. 6. 1993 
           Verfuegung des Sofortvollzugs durch das Ministerium 

26. 7. 1993
           Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht Berlin auf  
           Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (wegen 
           Unzumutbarkeit des spezialfachfremden Sofortvollzugs) 
           durch Rechtsanwalt L. Frauendorf, Tuebingen

20. 10. 1993 
           Brief an Universitaetspraesidenten Adolf Theis:
           Bitte um Beantragung einer zumutbaren Professur durch 
          den Senat der Universitaet Tuebingen beim Ministerium 

2. November 1993
          Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde 
          - und damit letztinstanzliche Abweisung der Klage -  
          durch das Bundesverwaltungsgericht Berlin mit der    
          Begruendung, dass der Klage keine grundsaetzliche       
          Bedeutung zukomme
 
3. November 1993 
          Zuteilung einer fachfremden Vorlesung durch seine    
          eigene Fakultaet an den Ehemann, Prof. Dr. med. Otto E. 
          Roessler (Vorlesung:  "Allgemeine Chemie fuer Mediziner 
          und Zahnmediziner").  Prof. Dr. med. Otto E. Roessler 
          hat nicht Chemie studiert, sondern Humanmedizin.  Er 
          ist nicht fuer Chemie, sondern fuer Theoretische       
          Biochemie habilitiert.  Auáerdem hat er sich nie     
          wissenschaftlich mit der Chemie beschaeftigt

11. November 1993 
          Schriftliche Zusage des Ehemanns, Prof. Dr. med. Otto 
          E. Roessler, die fachfremde Vorlesung "in chinesischem 
          Gehorsam" streng nach Vorschrift und nach besten     
          Kraeften abzuhalten.  Am selben Tag schriftliches     
          Hausverbot fuer die Vorlesung mit der Begruendung, dass
          die Zusage zu viele Einschraenkungen enthielte 

25. November 1993 
          Zweite Verfassungsbeschwerde der Prof. Dr. med.      
          Reimara Roessler (ohne Rechtsbeistand) vor dem        
          Bundesverfassungsgericht.  Zugleich Antrag auf       
          einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts 
          gegen die Neubeschreibung der Professur und gegen das 
          Universitaetsgesetz Baden-Wuerttemberg
           
1. Januar 1994 
          Einstellung der Bezuege

4. 1. 1994  
          Brief an Universitaetspraesidenten Adolf Theis mit der 
          Bitte um Beurlaubung bis zur Entscheidung der        
          laufenden Verfassungsbeschwerde.  
          Begruendung:  Der Dienstantritt der unfreiwilligen    
          Professur waere mit einer unzumutbaren Verletzung der 
          Personenwuerde verbunden (wegen der damit notwendig   
          verbundenen Verletzung der Fuersorgepflicht den       
          Patienten und Studenten gegenueber) 
                    
5. 1. 1994
          Schreiben des Kanzlers der Universitaet Tuebingen:     
          Hon.-Prof. Georg Sandberger informiert Prof. Dr. med. 
          Reimara Roessler ueber eine Dienstantrittsaufforderung 
          durch die Medizinische Fakultaet Tuebingen.  Sie solle 
          ab dem 15. Januar u.a. die Vorlesung "Medizinische   
          Poliklinik" halten (die sie jahrzehntelang gern      
          gehalten hatte)

5. 1. 1994
          Erste namentliche Diffamierung beider Ehepartner in  
          der Presse - offenbar durch das Mnisterium.          
          Schlagzeilen (Suedwestpresse):  
          "Minister geht gegen Tuebinger Professoren vor"
          "Faule Tuebinger Medizinprofessorin muss'Gehalt fuers  
          Nichtstun' zurueckzahlen" 
          "Auch Ehemann verweigert Arbeit"
   
9. 1. 1994
          Brief an den Minister: 
          Gleichlautende Antraege beider Ehepartner an den      
          Minister auf Beurlaubung bis zur Entscheidung des    
          Bundesverfassungsgerichts wegen Diffamierung durch den 
          Dienstherrn   
        
15. 1. 1994 
          Zeitungsartikel in der Suedwest-Presse ueber angebliche 
          "Ablehnung" beider Professoren, ihren Verpflichtungen 
          nachzukommen - offensichtlich nach Angaben des       
          Ministers

17. 1. 1994 
          Nach morgendlicher Ankuendigung der ersten mit einer  
          unfreiwilligen Professur verrbundenen Vorlesung in der 
          Presse:   Belagerung des Hauseingangs durch          
          Fernsehkameras bis zur Zeit des Vorlesungsbeginns.   
  
          Am Abend Fernsehbericht (S3) ueber den leeren Hoersaal 
          mit persoenlicher Denunziation durch den Minister:    
          "Frau Roessler" muesse voraussichtlich ihre Bezuege     
          zurueckzahlen 

26. 1. 1994
          Brief an den Minister: 
          Fast gleichlautende Antraege auf unbezahlten Urlaub in 
          rueckwirkender Erneuerung der Antraege vom 9. Januar,  
          wegen Rufmord und Verletzung der Menschenwuerde durch 
          den Dienstherrn. 
          (Der Ehemann verspricht, waehrend dieser Zeit kostenlos 
          seine Dienstpflichten fortzufuehren)

          Antwort Dr. Blaesi (Ministerium) 21. 2. 1994:
          "Ich bin ... auch nicht im Hinblick auf die von Ihnen 
          eingelegte Verfassungsbeschwerde bereit, Sie ab dem  
          15. Januar 1994 bis zum Semesterende bzw. bis zur    
          Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu        
          beurlauben" 

4. 2. 1994   
          Minister bestaetigt auf Anfrage und gibt vor dem      
          Landtag zu Protokoll, dasses sich hier um            
          eine Sonderbehandlung handelt - aus diesem Fall      
          koennten "keine allgemeinen Schluáfolgerungen fuer den 
          dienstlichen Umgang mit Landesbediensteten gezogen   
          werden" 

11. 2. 1994: 
          Verfuegung des Ministers:
          Brutto-Gehaltsrueckforderung von September 1989 bis   
          Dezember 1993.  Es wurde nur der Rechtsweg ueber die  
          Disziplinargerichtsbarkeit offengelassen, der        
          gleichbedeutend gewesen waere mit der Beantragung     
          eines Disziplinarverfahrens gegen sich selbst   

8. 3. 1994  
          Fernsehsendung (ZDF-Frontal) "Deutschlands faulste   
          Paedagogen":
          ein Lehrer aus Sylt und das Professorenehepaar       
          Roessler

15. 3. 1994 
          Fristgerechter Widerspruch der Prof. Dr. med. Reimara 
          Roessler beim Minister (ohne Rechtsanwalt) gegen die  
          Forderung des Landes Baden-Wuerttemberg, das          
          Bruttogehalt ueber die Zeit des Rechtsstreits         
          zurueckzuzahlen (Summe DM 459 000,-).
          Begruendung des Widerspruchs:  
          - Fehlende Dienstantrittsaufforderung                
          - aufschiebende Wirkung von Widerspruch und          
            Anfechtungsklage
          - fehlende Anordnung des Sofortvollzugs
          - Freistellung von der Krankenversorgung (Schreiben  
            des Ministeriums vom 13. 1. 1992)
          - international anerkannte wissenschaftliche         
            Publikationstaetigkeit in diesem Zeitraum mit       
            Erlaubnis durch das Ministerium 
            (dazu Beilegung der wichtigsten Publikation im     
            Original) 
          - Verweigerung des gesetzlichen Richters
          Bitte - "wenn noetig, auf dem Gnadenwege"- 
          ihr den gewoehnlichen Rechtsweg zu eroeffnen 
            
21. 3. 1994 
          Statt einer Antwort:
          Vorlaeufige Amtsenthebung der Prof. Dr. med. Reimara  
          Roessler durch den Minister wegen Dienstverweigerung  
          (ohne Restbezuege, Verbot einer Nebentaetigkeit) 
          Begruendung (laut Suedwestpresse vom 29. Maerz 1994): 
          "Ob die Medizinerin ueberhaupt die Qualifikation fuer  
          eine Weiterbeschaeftigung besitzt, bleibt offen.  Die 
          Medizinerin lehne jede Kommunikation gegenueber       
          Universitaet und Ministerium ab, erklaerte von Trotha"

27. Juni 1994 
          Nach vorheriger schriftlicher Aufforderung durch das 
          Ministerium:  Antrag der engeren Fakultaet fuer Chemie 
          und Pharmazie auf unfreiwillige und fachfremde       
          Neubeschreibung der Professur des Ehemannes, Prof.   
          Dr. med. Otto E. Roessler (in Abwesenheit desselben)

2. Juli 1994 
          Brief der Prof. Dr. med. Reimara Roessler an den      
           Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichtes mit der 
           Bitte, sich auf dem "Gnadenwege" dafuer einzusetzen, 
           dass die drohende Neubeschreibung auch der Professur 
           ihres Ehemannes unterbleiben moege. 
           Als Gegenleistung wurde die freiwillige Zuruecknahme 
           der laufenden Verfassungsbeschwerde angeboten.  
           Antwort:  
           Ablehnung, da keine Befugnis zu helfen vorlaege  

13. Juli 1994
           Vorladung der Prof. Dr. med. Reimara Roessler durch  
           den Disziplinaruntersuchungsfuehrer, Reg.-Rat        
           Vogelbacher, Universitaet Freiburg, fuer den 27. 7.   
           1995 in der Universitaet Tuebingen.                   
          
           (Es besteht Parallelitaet zur Vorladung des Ehemannes 
           am 8. 8. 95 durch Reg.-Rat Bettag von der Universitaet 
           Mannheim.)

           Die schriftliche Aufforderung an Herrn Vogelbacher, 
           aus Gewissensgruenden seine Teilnahme an diesem Akt  
           der Verfolgung Unschuldiger zu verweigern, wurde von 
           diesem schriftlich zurueckgewiesen.         

9. August 1994 
           Nichtannahme der zweiten Verfassungsbeschwerde der  
           Prof. Dr. med. Reimara Roessler (2BvR 2762/93) durch 
           Kammerspruch (Boeckenfoerde, Klein, Sommer) ohne      
           Begruendung 

25. September 1994 
           Erste Verfassungsbeschwerde (ohne Rechtsbeistand)   
           des Prof. Dr. med. Otto E. Roessler, wegen Billigung 
           der Verfolgung Unschuldiger durch das               
           Bundesverfassungsgericht
           (was als ein Unternehmen der Beseitigung der        
           freiheitlichen demokratischen  Grundordnung durch   
           das Verfassungsgericht interpretiert wurde)

14. Oktober 1994 
           Einreichung zweier gleichlautender                  
           Verfassungsbeschwerden durch die beiden Ehepartner. 
           Beide erklaerten, dasssie sich in ihren Rechten, die 
           aus Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes folgen, durch  
           das Verhalten des Bundesverfassungsgericht verletzt 
           fuehlen 

22. Oktober 1994 
           Verfuegung des Ministers:  "Professur fuer Chemie" 
           - die offenbar erste in Deutschland mit der vollen  
           Breite dieses Faches - an den Ehemann, Prof. Dr. med. 
           Otto E. Roessler.  
           Dies geschah durch Neubeschreibung der Professur des 
           Ehemannes gemaess 64 Abs. 3 Satz 5                  
           Universitaetsgesetz Baden-Wuerttemberg - demselben    
           Paragraphen, der bei seiner Frau zum ersten Mal     
           angewendet worden war.    
           Auch diesmal keine vorherige Anhoerung durch den     
           Dienstvorgesetzten, obwohl dies im Gesetz verlangt  
           wird  

           Zugleich erste fachfremde Zwangs-Professur          
           (auáerhalb der Lehrbefugnis)    

10. 1. 1995 
           Inkrafttreten des neuen Universitaetsgesetzes Baden- 
           Wuerttemberg:  
           Weisungsrecht des gewaehlten Dekans gegen seine      
           Kollegen.

           Wortlaut des  24 Abs. 3 Satz 1:  
           "Der Dekan wirkt unbeschadet der Aufgaben des       
           Praesidenten darauf hin, dass die Professoren und die 
           sonstigen zur Lehre verpflichteten Personen ihre    
           Lehr- und Pruefungsverpflichtungen ordnungsgemaess    
           erfuellen;  ihm steht insofern ein Aufsichts- und    
           Weisungsrecht zu, das insbesondere sicherstelllt, dass
           die vom Fakultaetsrat beschlossenen Empfehlungen     
           der Studienkommission umgesetzt werden."
             
2. Maerz 1995 
           šberraschendes Schreiben des                        
           Bundesverfassungsgerichts an Prof. Dr. med. Otto E. 
           Roessler:  er habe angeblich eine                    
           Verfassungsbeschwerde gegen dieselben               
           Gerichtsurteile und dasselbe Gesetz wie seine Frau  
           eingereicht (unter Erwaehnung zweier Schreiben an das 
           Verfassungsgericht vom 25. 9. 1995 und 10. 1. 1995). 
           Sie erhielte die Nummer 2BvR 464/95.             

           9. 3. 1995: 
           Nichtannahme der Phantom-Verfassungsbeschwerde 2BvR 
           464/95 durch Kammerbeschluss(Limbach, Klein,        
           Graáhof) ohne Begruendung 

5. 4. 1995 
           šberraschende Pfaendung aller Konten von Prof. Dr.   
           med. Reimara Roessler (Commerzbank) durch            
           Verwaltungsakt des Landes in Hoehe von DM 117 000,-  
           ohne Gerichtsbeschluá

26. 4.1995 
           Nach Initiative von Prof. Dr.-Ing. John L. Hudson   
           (Charlottesville, U.S.A.):  Solidaritaetsbekundung von 
           196 internationalen Wissenschaftlern fuer das        
           Ehepaar Roessler 

11. 7. 1995 
           Zwangsweise Wohnungsoeffnung und Hausdurchsuchung ohne 
           Gerichtsbeschluá.  Ziel:  Feststellung von          
           pfaendungswuerdigen Objekten

20. Juli 1995 
           Fernsehbericht in "S3" (Politik Suedwest) ueber die   
           zwangsweise Wohnungsoeffnung am 11. 7. 1995.         
           Kommentar:  
           "Unwahrscheinlich, daá" sich "in Deutschland" noch  
           "eine Heimat fuer die Wissenschaftler Roessler        
           findet"

1. August 1995
           Klage des Landes Baden Wuerttemberg beim Landgericht 
           Kempten (Bayern) gegen Prof. Otto E. Roessler nach   
           dem Anfechtungsgesetz.  
           Klageziel:  Zwangsvollstreckung in das geerbte Haus 
           der Familie (dessen Streitwert gleich dem nach der  
           Commerzbankpfaendung noch verbleibenden              
           "Schuldenbetrag" der Prof. Dr. med. Reimara Roessler 
           angesetzt wurde:  DM 350.582,90).   

           31. 8. 1995:  
           Der Klage wird ohne Begruendung stattgegeben.    

           18. September 1995  Schreiben des Amtsgerichts      
           Kaufbeuren (Grundbuchamt):                          
           Sicherungshypothek auf das Haus in obiger Hoehe fuer  
           das Land Baden-Wuerttemberg im Wege der              
           Zwangsvollstreckung aus Versaeumnisurteil des        
           Landgerichts Kempten vom 31. 8. 1995  

           26. September 1995  Schreiben der Anwaelte des Landes 
           an beide Ehepartner:
           Ankuendigung der Betreibung der Zwangsversteigerung ab 
           12. Oktober 1995, falls keine anderweitige Bezahlung 
           der Forderung des Landes erfolgt                    
        
           





















              Zusammenfassung Reimara Roessler 


   Prof. Dr. med. Reimara Roessler arbeitete von 1970 bis 1988 an
der Medizinischen Poliklinik Tuebingen (innere Medizin auáer
Gastroenterologische Diagnostik).  1973 habilitierte sie sich
und wurde 1975 auf eine H3-Professur fuer das Endokrine System
bei Nieren- und Kreislauferkrankungen an die Poliklinik berufen. 
1988 wurde die Klinik aufgeloest.  Sie erklaerte sich bereit, zwei
der ihr vorgeschlagenen 4 neuen Professuren freiwillig ja zu
sagen.  Sie haette damit in ihrem Bereich, in dem sie seit 20
Jahren gearbeitet hatte, weiter forschen, lehren und Patienten
behandeln koennen.

   1989 bekam sie dennoch ueberraschend eine unfreiwillige
Professur in dem ihr fremden Spezialgebiet Gastroenterologie,
dessen invasive diagnostische Techniken sie nach eigener Aussage
nicht geuebt beherrschte.  Indem Sie die Zwangsprofessur nicht
annahm, konnte sie ihre Selbstachtung wahren und ihrer
Verantwortung als Žrztin und Wissenschaftlerin gegenueber den
Patienten, Assistenzaerzten und Studenten gerecht werden.

   Obwohl die erste Gerichtsinstanz einen Vergleichsvorschlag
machte (13. Mai 91), der beweist, dass das Gericht mit dem
Verhalten des Landes nicht einverstanden war, verlor sie in
allen drei Instanzen vor Gericht, weil "der Ermessensspielraum
des Dienstherrn praktisch unbegrenzt ist" - so die zweite und
dritte Instanz im Hahre 1993.

   Nach 5 Jahren forderte das Ministerium das Bruttogehalt fuer
die Zeit des Rechtsstreits zurueck, nachdem es die
Gehaltszahlungen eingestellt hatte.  Dies, obwohl das
Ministerium in dem Verfahren keinen Sofortvollzug und keine
Dienstantrittsaufforderung angeordnet hatte, sondern stattdessen
die schriftliche Erlaubnis erteilt hatte, ohne Pflichten in der
Krankenversorgung zu Hause wissenschaftlich weiterzuarbeiten
(Schreiben vom 13. 1. 92).  Durch diese Arbeit hat sie sich als
Wissenschaftlerin im Bereich der medizinischen Alternsforschung
international etabliert.  

   Sie hat den Rechtsweg ueber die Disziplinargerichtsbarkeit zur
Anfechtung der Bruttogehaltsrueckforderung nicht beschritten,
weil dies gleichbedeutend gewesen waere mit der Beantragung eines
Disziplinarverfahrens gegen sich selbst.  Sie legte jedoch
stattdessen Widerspruch beim Ministerium ein und bat um
Behandlung vor einem normalen Verwaltungsgericht, ohne daá
dieses geantwortet haette. 

   Seit Maerz 1994 ist Frau Professor Roessler ohne
Gerichtsbeschluss vorlaeufig entlasssen.  Im Oktober 1994 schloá
sich der "Sonderbehandlung" der Professorin die Sonderbehandlung
fuer ihren Mann:  Zwangsprofessur.

   šberraschend kam die Pfaendung der Konten im April.  Der
letzte Akt ist die Versteigerung des Hauses.  Wenn das erledigt
ist, ist der Fall fuer die Buerokratie wenigstens abgeschlossen. 



                Dokumentation Otto E. Roessler

Anfang 1993  
          Mehrere Briefe des Prof. Dr. med. Otto E. Roessler an 
          die Fakultaet fuer Chemie und Pharmazie und den kleinen 
          Senat der Universitaet Tuebingen: 
          Antrag auf Erlaubnis der Einrichtung eines Diplom-   
          Studienganges "Nichtlineare Dynamik und Chaos".      
          Dieser sollte parallel zu dem in London 1993         
          aufgebauten ersten englischsprachigen Studiengang    
          eingerichtet werden.  Eine Stiftungsprofessur der    
          Volkswagenstiftung fuer einen habilitierten Schueler - 
          Privatdozent an derselben Fakultaet - stand fuer 5     
          Jahre in Aussicht.   
          Antwort:  Ablehnung durch Nichtbehandlung 

2. November 1993  
          Endgueltige gerichtliche Bestaetigung der              
          unfreiwilligen Professur fuer Gastroenterologie der   
          Ehefrau, Prof. Dr. med. Reimara Roessler, durch       
          Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts Berlin

3. November 1993
          Zuteilung einer fachfremden Pflichtvorlesung mit     
          Staatspruefung durch die Fakultaet an Prof. Dr. med.   
          Otto E. Roessler: 
          "Allgemeine Chemie fuer Mediziner und Zahnmediziner". 
          Prof. Dr. med. Otto E. Roessler hat nicht Chemie      
          studiert, sondern Humanmedizin und ist nicht fuer     
          Chemie, sondern fuer theoretische Biochemie           
          habilitiert.  Er hat er sich nie wissenschaftlich mit 
          der Chemie beschaeftigt

11. November 1993 
          Schriftliche Zusage von Prof. Dr. med. Otto E.       
          Roessler, die fachfremde Vorlesung "in chinesischem   
          Gehorsam" streng nach Vorschrift und nach besten     
          Kraeften abzuhalten.  Am selben Tag schriftliches     
          Hausverbot fuer die Vorlesung mit der Begruendung, dass
          die Zusage zu viele Einschraenkungen enthielte.       
          Danach Einsatz eines Ersatzdozenten - und ein Jahr   
          spaeter disziplinarische Bestrafung von Prof. Dr. med. 
          Otto E. Roessler wegen "Weigerung" und Abzug des      
          Gehalts des Ersatzdozenten von seinem Gehalt  
   
5. Januar 1994
          Namentliche Diffamierung beider Ehepartner in der    
          Suedwest-Presse offenbar durch das Ministerium

8. Maerz 1994  
          Fernsehsendung (ZDF-Frontal) "Deutschlands faulste   
          Paedagogen" (ein Lehrer aus Sylt und das              
          Professorenehepaar Roessler).  
          Schluábilanz:  "Erledigt!"   

20. Mai 1994
          "Bitte um Versoehnung":  Brief des Prof. Dr. med. Otto 
          E. Roessler an Minister Klaus von Trotha
       
2. Juli 1994 
          Nach Besuch der amtierenden Vorsitzenden             
          (Vizepraesidentin) des Bundesverfassungsger5ichts beim 
          Universitaetspraesidenten:  
          Brief der Prof. Dr. med. Reimara Roessler an den      
          die amtierende Vorsitzenden des                      
          Bundesverfassungsgerichts:
          Bitte, sich auf dem "Gnadenwege" dafuer einzusetzen,  
          dass die drohende Neubeschreibung der Professur auch  
          des Ehemannes unterbleiben moege. 
          Als Gegenleistung wurde die freiwillige Zuruecknahme  
          der laufenden Verfassungsbeschwerde angeboten.  
          
          11. Juli 1994: 
          Antwort:  Ablehnung des Gnadengesuch wegen mangelnder 
          "Befugnis".  

          9. August 1994: 
          Nichtannahme der zweiten Verfassungsbeschwerde der   
          Prof. Dr. med. Reimara Roessler (2BvR 2762/93) durch  
          Kammerspruch (Boeckenfoerde, Klein, Sommer) ohne       
          Begruendung 

6. Juli 1994 
          Nach vorheriger schriftlicher Aufforderung der       
          Universitaet durch das Ministerium (Erlassvom 28. 3.  
          1994):  
          Antrag der engeren Fakultaet fuer Chemie und Pharmazie 
          der Universitaet Tuebingen auf unfreiwillige und       
          fachfremde Neubeschreibung der Professur des Prof. Dr. 
          med. Otto E. Roessler nach  64 Abs. 3 Satz 5 des     
          Baden-Wuerttembergischen Universitaetsgesetzes.
          Es handelt sich um die zweite Anwendung dieses       
          Gesetzes.
          Am 20. Dezember 1988 geschah dasselbe bei seiner Frau 
          durch die Fakultaet fuer klinische Medizin der         
          Universitaet Tuebingen.               
          Dies erneut in Abwesenheit des Betroffenen

25. September 1994 
          Erste Verfassungsbeschwerde (ohne Rechtsbeistand) des 
          Prof. Dr. med. Otto E. Roessler, wegen Billigung der  
          Verfolgung Unschuldiger durch das                    
          Bundesverfassungsgericht und damit Beteiligung       
          desselben an einem Unternehmen der Beseitigung der   
          freiheitlichen Demokratie 

17. Oktober 1994
          Muendliche und schriftliche Aufforderung des          
          Dekans, die fachfremde 4-stuendige Anorganik-Vorlesung 
          "Allgemeine Chemie fuer Mediziner und Zahnmediziner"  
          zusaetzlich zu seinem 8-Stunden-Deputat abzuhalten, ab 
          dem 19. Oktober 1994 (erste Doppelstunde).
          Begruendung
          (Dekan):  
          "Herr Roessler, ich glaube, dassSie im Recht          
          sind und ich wuensche Ihnen, dassSie Recht bekommen.  
          Sie muessen aber auch verstehen, dassin der ganzen    
          Fakultaet, in der ganzen Universitaet und im ganzen    
          Ministerium niemand auf Ihrer Seite ist.  Wenn ich   
          mich auf Ihre Seite stellen wuerde [die Vorlesung nicht 
          auftragen wuerde], waere ich allein.  Ich bitte Sie    
          deshalb schon heute um Verzeihung und hoffe, dassSie 
          mir noch die Hand geben, wenn meine Amtszeit vorbei  
          ist." 
          (Entgegnung des so Angesprochenen): 
          "Man kann nicht, bevor man ein Unrecht tut, dafuer um 
          Entschuldigung bitten."  (Keine Antwort.)           
          "Soll ich winseln?" 
          (Dekan nach langer Pause): 
          "Das wuerde auch nichts aendern."
          (Antwort):
          "Da bin ich aber froh, dassich nicht gewinselt       
          habe."

19. Oktober 1994 
          Ankuendigung der unfreiwilligen Vorlesung in der      
          Zeitung (wie am 17. 1. 94 bei der analogen Situation 
          der Ehefrau).  

          Beginn der Anorganik-Vorlesung fuer Mediziner in      
          Anwesenheit der Presse (die sich nicht vorgestellt   
          hatte) einschlieálich des Pressesprechers der        
          Universitaet Tuebingen, Herrn Seifert (ebenfalls       
          inkognito).
 
          Der wissenschaftliche Inhalt entsprach dem einer     
          Einfuehrungsdoppelstunde.   
          Da die Studenten, die Anwesenheit der Presse bemerkten 
          (Hoerfunk), verlangte einer von ihnen Aufklaerung.  
          Der Dozent erklaerte die Lage so gut wie er konnte:   
          Er fuehle sich "wie ein Pilot ohne Flugschein", da er 
          keine Lehrbefugnis fuer diese Vorlesung besitze 

20. Oktober 1994 
          I. Entzug der Vorlesung durch den Dekan. 
             Begruendung:  
             Entpflichtung auf Wunsch der Studenten, die um    
             einen Fachvertreter gebeten hatten.
          
         II. Hausverbot durch den Vizepraesidenten der          
             Universitaet, Prof. Dr. Volker Rittberger. 
             Begruendung: 
             Sicherstellung eines geregelten Unterrichts.

        III. Sofortiger Einsatz eines Ersatzdozenten

21. Oktober 1994
          Aufforderung des Landtagsabgeordneten Dr. med.       
          Stefan Mauz durch die Presse (Schwaebisches Tagblatt) 
          an Prof. Dr. med. Otto E. Roessler, "das Land zu      
          wechseln"

22. Oktober 1994 
          Verfuegung des Ministers:  
          "Professur fuer Chemie" an Prof. Dr. med. Otto E.     
          Roessler.

          Dies geschah durch Neubeschreibung der Professur nach 
           64 Abs. 3 Satz 5 Universitaetsgesetz Baden-         
          Wuerttemberg (desselben Gesetzesparagraphen, der      
          bei seiner Frau zum ersten Mal angewendet worden war) 
          gegen den Willen des Betroffenen und ohne vorherige  
          Anhoerung durch den Dienstvorgesetzten (obwohl dies vom 
          Gesetz vorgeschrieben wird).  
          Zugleich erste fachfremde Zwangs-Professur (auáerhalb 
          der Lehrbefugnis)    

9. November 1994 
          Sechs Tage nach dem Eintreffen der Verfuegung vom 22. 
          Oktober 1994, erhielt Prof. Dr. med. Otto E. Roessler 
          durch den Dekan Rederecht vor den Studenten.  Er     
          beschrieb ihnen die neue Lage.  Die Studenten        
          erklaerten dabei, dasssie einverstanden sind, die     
          Vorlesung weiter beim Ersatzdozenten zu hoeren - wenn 
          sie Garantien erhalten, dassihr Wunsch keine         
          Konsequenzen jeglicher Art fuer den Professor habe.   
          Das wurde ihnen vom anwesenden Dekan zugesichert

18. November 1994  
          Verfuegung des Ministers: 
          Disziplinarische Vorermittlungen wegen Verdachts auf 
          Dienstverweigerung.  Auáerdem erwaehnte der Minister, 
          dassbei dem Versuch, die Lage zu erklaeren nach der   
          Bitte eines Studenten, auch die Worte gefallen seien 
          dass der Minister "ein kleines Licht" waere, was       
          beanstandet wurde.  Der Zusammenhang fuer diese       
          Bemerkung war gewesen, dassandere noch mehr          
          Verantwortung fuer die Zwangsvorlesung truegen 

30. November 1994 
          Wegen der Zuspitzung durch das Ministerium versuchte 
          Prof. Dr. med. Otto E. Roessler nach dem Erhalt des   
          Ministerbriefes, noch einmal mit den Studenten zu    
          sprechen.  
          Der Versuch scheiterte am Widerstand der Universitaet. 
          Der Ersatzdozent bemaechtigte sich des Mikrophons,    
          worauf Prof. Dr. med. Otto E. Roessler es ihm sanft vom 
          Hals nahm.  Im Gegensatz zu dem zunaechst ebenfalls   
          anwesenden Dekan beachtete der anwesende Vizekanzler, 
          ltd. Reg.-Dir. Rolf Matthes, jedoch nicht die unter  
          Hinweis auf sein Hausrecht ausgesprochene Aufforderung 
          des Professors, den Hoersaal zu verlassen.  Er befahl 
          stattdessen dem Hausmeister, das Mikrophon           
          abzuschalten - worauf die Studenten notgedrungen den 
          Hoersaal verlieáen

30. November 1994 
          Fakultaetssitzung: 
          - Prof. Dr. med. Otto E. Roessler bittet den          
            erweiterten Fakultaetsrat, zu bestaetigen, dass er sich 
            "nicht geweigert" hat, die Vorlesung Anorganische  
            Chemie fuer Mediziner im Wintersemester 1993/94 zu  
            halten, wie ihm das Ministerium vorwarf.  Dies     
            geschah.  

            An diesem Tag bestand die letzte Moeglichkeit, die  
            mit dieser Weigerung begruendete disziplinarische   
            Bestrafung noch aufzuhalten.                       
            Deshalb bat Prof. Dr. med. Otto E. Roessler die     
            Kollegen, die Tatsache der Anerkennung seiner      
            fehlenden Weigerung noch am Abend dem Ministerium  
            per Fax mitzuteilen.
            Dies scheiterte am Widerstand des Dekans. 

            Entsetzt sagte Prof. Dr. med. Otto E. Roessler zu   
            seinen Kollegen:  "Sie behandeln mich wie ein      
            Schwein".  
            Dies wurde vom Plenum mit Schweigen beantwortet.  

          - Anschlieáend erklaerte ein Mitglied der Fakultaet, dass
            er eine Liste, die etwa 83 Verstoeáe gegen die      
            Dienstpflichten enthielte, die seiner Meinung nach 
            von Prof. Dr. med. Otto E. Roessler begangen worden 
            waeren, mitgebracht habe.  Er fuegte hinzu, dass er am 
            selben Tag einen Brief, der sich auf diese Liste   
            stuetzte, mit den Unterschriften aller Professoren  
            des Instituts fuer Physikalische und Theoretische   
            Chemie an das Ministerium geschickt haette.  
            Dem ueberraschten Betroffenen wurde von ihm vor der 
            Fakultaet eine Kopie angekuendigt (die bis heute nicht 
            eingetroffen ist).  
    
            Prof. Dr. med. Otto E. Roessler entgegnete spontan: 
            "Sie sind ein Denunziant!"  
            Antwort des Briefschreibers vor dem Plenum:        
            "Ja!"  

            Danach wurde mit der Tagesordnung fortgefahren

2. Dezember 1994  
          Wegen der Ankuendigung disziplinarischer Ermittlungen 
          durch das Ministerium hatte Prof. Dr. med. Otto E.   
          Roessler den Dekan gebeten, ihm eine schriftliche     
          Bestaetigung des ihm vor den Studenten am 9. 11. 1994 
          gegebenen Versprechens (dass die Erfuellung ihres      
          Wunsches, von einem Fachvertreter unterrichtet zu    
          werden, ihm nicht angelastet werde) zu geben.  

          In dem Antwortbrief des Dekans vom 1. 12. 1995 wurde 
          dies fuer mehrere Vorlesungsdaten bestaetigt, jedoch   
          nicht das der ersten Vorlesung (19. 10. 1994).  Da   
          dies vertragswidrig war, bat am Morgen des 2. 12. 1995 
          Prof. Dr. med. Otto E. Roessler den Dekan - auf ihrem 
          gemeinsamen Weg zum Hoersaal - um die handschriftliche 
          Hinzufuegung des fehlenden Datums auf dem Brief (den er 
          mitgebracht hatte), damit er seinen Teil des Vertrages 
          (Versprechen, den Entzug der Vorlesung durch den Dekan 
          und das Hausverbot durch den Vizepraesidenten zu      
          beachten) ebenfalls erfuellen koenne.  

          Die Bitte wurde ihm vom Dekan ohne Begruendung        
          abgeschlagen.  Als sie unmittelbar danach den        
          Dozenteneingang des Hoersaals erreichten, erwies sich 
          dieser als von Polizei in Zivil bewacht.  Der        
          Vizekanzler, ltd. Reg.-Dir. Rolf Matthes, war        
          ebenfalls anwesend.  Da die Bitte des Prof. Dr. med. 
          Otto E. Roessler vom Dekan abgelehnt worden war,      
          versuchte jener, zwecks Abhaltung der Vorlesung, die 
          kurz darauf beginnen sollte, den Hoersaal zu betreten. 
          Bis zum Ende der Doppelstunde wurden seine           
          symbolischen Versuche, den Hoersaal zu betreten, von  
          der Polizei vereitelt   
           
7. Dezember 1994 
          Vor der von Polizei geschuetzten groáen Hoersaaltuer und 
          in Anwesenheit des Vizekanzlers, ltd. Reg.-Dir. Rolf 
          Matthes, und des Hausmeisters sowie vieler Studenten 
          fanden Fernsehinterviews mit Studenten, dem Dekan und 
          dem ausgesperrten Dozenten statt.  Ein Flugblatt wurde 
          verteilt.  In ihm erklaerte der ausgesperrte Dozent,  
          dassan seiner Person wie auch an seiner Frau ein     
          Exempel statuiert werde.  Dadurch sollten allen      
          Kollegen die Konsequenzen vor Augen gefuehrt werden,  
          die sie erwarten, wenn sie sich gegen Zwangsprofessur 
          und fachfremden Unterricht wehren oder die Wahrheit  
          sagen.  Das eigentliche Ziel sei ihre schweigende    
          Zustimmung. 
   
          Im Fernsehen "S3" wurden am naechsten Tag Ausschnitte 
          aus den Interviews mit Studenten, dem Dekan und dem  
          Dozenten gezeigt.  Der entscheidende, von Prof. Dr.  
          med. Otto E. Roessler vor der Kamera herausgearbeitete 
          Aspekt - fachfremder Unterricht auch an Universitaeten 
          - wurde jedoch nicht gesendet  

14. Dezember 1994 
          Nachdem er den Vizekanzler, ltd. Reg.-Dir. Rolf      
          Matthes, die Polizei und den Hausmeister ueberlistet  
          hatte, gelang es Prof. Dr. med. Otto E. Roessler, in  
          den Vorlesungsraum zu kommen kurz vor                
          Vorlesungsbeginn.
          Darauf sperrte die Polizei die Studenten aus und trug 
          den Professor durch den Hintereingang hinaus.  

          Der verantwortliche Polizeioffizier entschuldigte sich 
          nach dem Einsatz bei ihm.
            
          Anschlieáend begann Prof. Dr. med. Otto E. Roessler vor 
          der Hoersaaltuer mit der Abhaltung der Vorlesung       
          "Allgemeine Chemie fuer  Mediziner und Zahnmediziner" 
          in Fortfuehrung der ersten Doppelstunde im November.  
          Sie fand dort vor der Hoersaaltuer bis zum Semesterende 
          statt - immer in Anwesenheit von Polizisten in Zivil, 
          des Vizekanzlers, ltd. Reg.-Dir. Rolf Matthes, des   
          Dekans oder (selten) des Prodekans, des Hausmeisters 
          und (oefters) der Presse.  Auf der jedesmal neu       
          herbeigeholten Tafel stand als šberschrift: "Freie   
          Universitaet Tuebingen".

          Die Fortfuehrung der Vorlesung war notwendig, weil    
          taeglich mit einer Entscheidung der                   
          Arbeitsgerichtsbarkeit gerechnet wurde, ob die       
          fachfremde Universitaetsvorlesung oder aber das       
          Berufsverbot zu ihrer Abhaltung durch den Dekan      
          zulaessig war.  Bis heute steht diese Entscheidung aus

11. Januar 1995  
          Erste Fakultaetssitzung seit dem 30. November: 
          Prof. Dr. med. Otto E. Roessler beantragte Neuwahl des 
          Dekans, weil der Dekan keinen Anstoss daran genommen  
          hatte, dassin jener Sitzung ein Mitglied den Vorwurf 
          "Sie sind ein Denunziant" mit "ja" beantwortet hatte. 
          Daraufhin verlangte ein Mitglied, dass dieser Antrag  
          erneut schriftlich - zur Behandlung in der naechsten  
          Sitzung - eingereicht werde.  Dies geschah am selben 
          Tag

13. Januar 1995 
          Um in den Hoersaal zu gelangen, besuchte Prof. Dr. med. 
          Otto E. Roessler die vorangehende Stunde vor der      
          Anorganikvorlesung fuer Mediziner mit Erlaubnis des   
          Dozenten.  Nachdem er seine eigene Vorlesung im      
          Hoersaal abzuhalten begonnen hatte, entfernte die     
          Polizei den Professor in Anwesenheit des Vizekanzlers, 
          ltd. Reg.-Dir. Rolf Matthes, vor allen Studenten mit 
          Gewalt aus dem Hoersaal, waehrend der Professor seinen 
          Vortrag bis zuletzt fortsetzte.  Teilweiser Applaus  
          aus der Studentenschaft.  

          Der verantwortliche Polizeioffizier - ein anderer als 
          beim ersten Mal - entschuldigte sich nach dem Einsatz 
          bei ihm.  

          Danach Fortsetzung der Vorlesung vor der Hoersaaltuer
 
25. Januar 1995
          Dritter Versuch, die Vorlesung im Hoersaal abzuhalten. 
          Nachdem Prof. Dr. med. Otto E. Roessler durch         
          Aufdruecken der Tuer in den Hoersaal gelangt war,       
          vereinbarte er mit dem ebenfalls anwesenden          
          Ersatzdozenten, abwechselnd mit ihm einen thematischen 
          Block abzuhandeln.  

          Der Professor band dem Ersatzdozenten fuer den ersten 
          Block das Mikrophon um den Hals.  

          Unmittelbar nach Beginn des zweiten Blocks, der vom  
          Ersatzdozenten unregelmaeáig gestoert wurde, trat auf  
          Befehl des Vizekanzlers, ltd. Reg.-Dir. Rolf Matthes, 
          Polizei auf.  Sie ignorierte die Aufforderung durch  
          den dozierenden Professor, den Hoersaal wieder zu     
          verlass en.  

          Auf einen Wink des Vizekanzlers, ltd. Reg.-Dir. Rolf 
          Matthes, wurde Prof. Dr. med. Otto E. Roessler aus dem 
          Hoersaal getragen.  Kein Applaus aus der              
          Studentenschaft.  

          Der verantwortliche Polizeioffizier - wieder ein     
          anderer - entschuldigte sich nach dem Einsatz bei ihm. 

          Danach Fortsetzung der Vorlesung vor der Hoersaaltuer

26. Januar 1995 
          Bewerbung von Prof. Dr. med. Otto E. Roessler
          um das freigewordene Praesidentenamt der Universitaet  
          Tuebingen

1. Februar 1995
          Fakultaetssitzung:  Beim Tagesordnungspunkt zum       
          schriftlichen Antrag des Prof. Dr. med. Otto E.      
          Roessler vom 10. 12. 1994 und 11. 1. 1995:
 
          Der Antragsteller bekam zunaechst kein Rederecht.  Ein 
          Mitglied der Fakultaet sagte, dass es damals "ebenso wie 
          jetzt" neben dem Kollegen gesessen habe,  der auf den 
          Vorwurf "Sie sind ein Denunziant" mit "ja" geantwortet 
          haben sollte.  Aus diesem Grund haette es hoeren muessen, 
          wenn die Antwort "ja" gefallen waere.  Der Dekan liess
          abstimmen, ob jemand anderer Meinung waere.  Ergebnis 
          der Abstimmung:  allgemeine Annahme bei einer        
          Gegenstimme (Antragsteller), mehrere Enthaltungen.  

          Danach warf Prof. Dr. med. Otto E. Roessler ein:      
          "Haben alle Angst?  Sind wir hier in einer DDR-      
          Fakultaet?" und bat um Rederecht an der Tafel.  
          Dies wurde ihm, nachdem er den Vorwurf "DDR-Fakultaet" 
          zurueckgenommen hatte, gewaehrt.  

          Er bat die Fakultaet, beim Senat und Ministerium die  
          Ruecknahme der Zwangsprofessur fuer Chemie zu          
          beantragen, um dadurch den Antrag der engeren Fakultaet 
          vom 6. Juli aufzuheben.     
          Waehrend der Ausfuehrungen des Antragstellers erklaerte 
          ein Mitglied der erweiterten Fakultaet, dass es von der 
          Tatsache des Antrags der engeren Fakultaet auf        
          Neubeschreibung der Professur des Prof. Dr. med. Otto 
          E. Roessler bisher nichts gewuát habe.  
          Der Dekan entzog waehrend seiner Ausfuehrungen dem     
          Referenten das Wort und ging unter Ignorierung seines 
          Antrags zum naechsten Tagesordnungspunkt ueber. 

          Prof. Dr. med. Otto E. Roessler legte daraufhin die   
          Kreide nieder und verliess den Raum mit folgenden     
          Worten: 
          "Meine Herren, Sie lassen sich sagen, dassSie eine   
          DDR-Fakultaet sind (Schweigen), Sie lassen sich       
          sagen, dassSie eine Nazi-Fakultaet sind (Schweigen) - 
          Sie sind eine Nazi-Fakultaet".  
   
15. Februar 1995 
          Abschluávorlesung vor der Hoersaaltuer

Maerz 1995 
          Einzug der Disziplinarstrafe von DM 1000,- fuer die   
          "Weigerung", im Wintersemester 1993/94 die Anorganik- 
          Vorlesung fuer Mediziner abzuhalten, durch den        
          Gerichtsvollzieher. 

          Im Mai:  Abzug des Gehalts des im Wintersemester     
          1993/94 nach der Bereiterklaerung des Prof. Dr. med.  
          Otto E. Roessler vom 11. November 1993, die Vorlesung 
          Allgemeine Chemie fuer Mediziner und Zahnmediziner in 
          chinesischem Gehorsam abzuhalten, fuer diese Vorlesung 
          eingesetzten Ersatzdozenten, vom Gehalt des          
          urspruenglich beauftragten Dozenten        

7. Maerz 1995 
          Verfuegung des Ministers gegen Prof. Dr. med. Otto E. 
          Roessler, sich in einer bestimmten Universitaetsklinik 
          des Landes Baden-Wuerttemberg wegen Zweifels an seiner 
          Dienstfaehigkeit psychiatrisch begutachten und        
          beobachten zu lassen.  (Laut Landesdisziplinarordnung 
          war mit einer Zwangseinweisung bis zu 6 Wochen im    
          Fall des Zuwiderhandelns zu rechnen)

16. Maerz 1995 
          Schriftliches - mit der Notwendigkeit der            
          Psychiatrisierung begruendetes und bis heute nicht    
          aufgehobenes - Verbot der Universitaetsleitung nach   
          Ruecksprache mit dem Ministerium, eine Gastprofessur  
          im Ausland (am Santa-Fe-Institut) anzunehmen 

16. Maerz 1995
          Stuttgarter Nachrichten:  "Zwangseinweisung moeglich" 

24. Maerz 1995
          Schwaebisches Tagblatt:  "der Minister (will) auf die 
          in der Landesdiziplinarordnung vorgesehne Untersuchung 
          nicht erzichten.  Darin heiát es, dasszur            
          Vorbereitung eines Gutachtens ueber den psychischen   
          Zustand eine Untersuchung in einem oeffentlichen      
          psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden kann.  
          Zu diesem Zweck, so das Gesetz, kann er bis zu sechs 
          Wochen dort untergebracht werden, gegebenenfalls auch 
          mit Zwang."

26. April 1995 
          Auf Initiative von Prof. Dr.-Ing. J.L. Hudson        
          (U.S.A.):  
          Solidaritaetsbekundung von 196 internationalen        
          Wissenschaftlern fuer das Ehepaar Roessler

9. Mai 1995 
          Disziplinarverfuegung des Ministers mit dem Ziel der  
          Entlassung aus dem Dienst wegen Hausfriedensbruchs   
          und wegen vorsaetzlichen Nicht-Erscheinens in der     
          Psychiatrischen Klinik der Universitaet Freiburg bei  
          Prof. Dr. med. Mathias Berger am 7. April 1995

19. Mai 1995
          "Von Trotha ruegt Solidaritaetsbrief"
          (Suedwestpresse) 

          "Von Trotha kritisiert Sympathisanten" 
          (Schwarzwaelder Bote)  

          Stuttgarter Nachrichten unter der šberschrift        
          "Verfahren gegen Forschger ausgeweitet":
   
          "Das Disziplinarverfahren gegen den Chaosforscher Otto 
          Roessler wird um einen Tatbestand erweitert.  Dem     
          Tuebinger Forscher wird nun auch seine Weigerung, sich 
          von einem Psychiater untersuchen zu lassen, zur Last 
          gelegt.  Das sagte Wissenschaftstsminister Klaus von 
          Trotha am Donnerstag. (...) Zugleich widersprach von 
          Trotha Vorwuerfen, r habe Roessler polizeilich zur     
          Untersuchung vorfuehren lassen wollen."  

26. Juni 1995 
          Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Tuebingen       
          gegen Prof. Dr. med. Otto E. Roessler (Staatsanwaeltin 
          Teschner) wegen Hausfriedensbruchs und Noetigung auf  
          Grund der Fortfuehrung der Vorlesung "Allgemeine Chemie 
          fuer Mediziner und Zahnmediziner" im Wintersemester   
          1994/95 trotz des nach der ersten Doppelstunde       
          verhaengten Hausverbots

20. Juli 1995 
          I. 
          Fernsehbericht in "S3" (Politik Suedwest) ueber die    
          zwangsweise Wohnungsoeffnung am 11. 7. 1995.          
          Kommentar:  
          "Unwahrscheinlich, dass(sich) in Deutschland (noch)  
          eine Heimat fuer die Wissenschaftler Roessler          
          findet"

          II. 
          Erste Sitzung des groáen Senats der Universitaet      
          Tuebingen nach der Ernennung des neuen Unipraesidenten:
          Die Bitte des Prof. Dr. med. Otto E. Roessler um      
          Rederecht vor dem groáen Senat wurde vom Vorsitzenden 
          abgelehnt.
 
          Stattdessen  bekam der Antragsteller vom Vorsitzenden 
          das Recht, ein Flugblatt an die anwesenden Mitglieder 
          und die anwesende ™ffentlichkeit zu verteilen.  Der  
          Vorsitzende half, nachdem er das Flugblatt "Moerder-  
          Universitaet Tuebingen" gelesen und erklaert hatte, dass
          der Inhalt "nicht neu" sei, selbst bei der Verteilung 
          mit.

          Das Flugblatt enthielt die Aufforderung an die       
          Senatorinnen und Senatoren, ihr Amt niederzulegen bis 
          zur Klaerung des Vorwurfs, dass die Universitaet        
          Tuebingen zwei Kollegen (Oberarzt Dr. med. Peter      
          Sadowski und Georgraphieordinarius Prof. Dr. rer.    
          nat. Winfried Moewes) vorsaetzlich in den Tod         
          getrieben habe und dies in zwei weiteren Faellen zu   
          tun versuche.  Sie wuerden sonst durch ihr            
          Weitermachen eine "Mitschuld" akzeptieren.   
    
          Erlaeuterung zum Fall Oberarzt Dr. med. Peter         
          Sadowski:  siehe 15. 3. 88 (oben S. 8).

          Zum Fall Prof. Dr. rer. nat. Winfried Moewes:   
          Sein Dekan brachte ihn im Januar 1990 persoenlich in  
          die Psychiatrische Universitaetsklinik Tuebingen, wo   
          ihm ein Zimmer mit Schreibtisch und Telefon in der   
          offenen Abteilung versprochen worden war, sodass er   
          mit seinen Doktoranden weiterarbeiten koenne.  Nach   
          drei Tagen sah sich Herr Moewes in der geschlossenen 
          Abteilung unter Zwangsmedikation in einem            
          Vierbettzimmer mit drei Schwerkranken und wurde nur  
          noch mit dem Vornamen angeredet.  Er wurde dort vier 
          Monate gegen seinen Willen festgehalten.  Das        
          Vormundschaftsgericht wurde in die Klinik geholt.    
          Es begutachtete ihn in diesem Zustand und erklaerte   
          ihn daraufhin fuer unmuendig.  Gegen seinen Protest    
          schrieb der Vormund in seinem Namen in der Ich-Form  
          eine Verzichterklaerung auf sein Amt, die sofort von  
          Universitaet und Ministerium akzeptiert wurde.  Nach  
          fast vierjaehrigem vergeblichem Kampf um die          
          Rueckerstattung seiner buergerlichen Rechte und seine  
          Rehabilitierung beging Winfried Moewes am 15. Februar 
          1994 Selbstmord.  Universitaet und Land verweigern bis 
          heute die beantragte Rehabilitierung des Verstorbenen 
 
22. Juli 1995
          Das "Schwaebische Tagblatt" schreibt:
          "Es gibt Situationen, in denen man aus moralischen   
          Gruenden zum Selbstmord verpflichtet ist" (Zitat des  
          Prof. Dr. med. Otto E. Roessler) und fuegt hinzu, dass 
          im Hause Roessler diese Absicht nicht bestehe

1. August 1995
          Klage des Landes Baden Wuerttemberg beim Landgericht  
          Kempten gegen Prof. Otto E. Roessler nach dem         
          Anfechtungsgesetz.  
          Klageziel:  Zwangsvollstreckung in das geerbte Haus  
          der Familie (dessen Streitwert gleich dem nach der   
          Commerzbankpfaendung noch verbleibenden               
          "Schuldenbetrag" der Prof. Dr. med. Reimara Roessler  
          angesetzt wurde:  DM 350.582,90).   

          31. 8. 1995:  
          Der Klage wird ohne Begruendung stattgegeben.    

          18. September 1995  Schreiben des Amtsgerichts       
          Kaufbeuren (Grundbuchamt):                           
          Sicherungshypothek auf das Haus in obiger Hoehe fuer   
          das Land Baden-Wuerttemberg im Wege der               
          Zwangsvollstreckung aus Versaeumnisurteil des         
          Landgerichts Kempten vom 31. 8. 1995  

          26. September 1995  Schreiben der Anwaelte des Landes 
          an beide Ehepartner:
          Ankuendigung der Betreibung der Zwangsversteigerung ab 
          12. Oktober 1995, falls keine anderweitige Bezahlung 
          der Forderung des Landes erfolgt                    
           
8. August 1995
          Vorladung von Prof. Dr. med. Otto E. Roessler durch   
          den Disziplinaruntersuchungs-Fuehrer, Reg.-Dir.       
          Gandolf Bettag, Universitaet Mannheim, fuer den 27. 9. 
          1995.  Als Zeugen waeren geladen: 
          Der Vizekanzler der Universitaet Tuebingen, ltd. Reg.- 
          Dir. Rolf Matthes, Hausmeister Schmid sowie mehrere  
          Polizeibeamte.  Die Verhandlung faende auch bei       
          Nichterscheinen des Vorgeladenen statt.  

          (Es besteht Parallelitaet zur Ladung der Ehefrau am 
          13. 7. 94 durch Reg.-Rat Vogelbacher von der         
          Universitaet Freiburg.)  

          Prof. Dr. med. Otto E. Roessler wird nicht hingehen,  
          weil das Disziplinarverfahren die Verfolgung durch die 
          angeordnete psychiatrische Untersuchung fortsetzt und 
          sanktioniert 
                                                               
4. September 1995           
          Verfuegung des Ministers:
          "Erweiterung des foermlichen Disziplinarverfahrens".  
          Begruendung: 
          Der Vorwurf aus dem Flugblatt vom 20. Juli, dass die  
          Universitaet Tuebingen eine "Moerder-Universitaet" ist,  
          sei "voellig aus der Luft gegriffen" und stelle ein   
          "Dienstvergehen" dar 
 
19. September 1995
          Ladung zur Hauptverhandlung im Strafverfahren wegen  
          Hausfriedensbruchs durch Fortfuehrung der Vorlesung   
          "Allgemeine Chemie fuer Mediziner und Zahmediziner" im 
          Wintersemester 1994/95 (siehe oben, 26. 6. 95).      
          Androhung:  
          Falls der Beschuldigte nicht zur Verhandlung am      
          9. November 1995 um 8 Uhr 30 erscheint, wird seine   
          polizeiliche Vorfuehrung angeordnet oder ein          
          Haftbefehl gegen ihn erlassen 
      


















































               Zusammenfassung Otto E. Roessler   


   Es ist aeuáerst schwer, den Verdacht zu entkraeften, dass der
Fall Reimara Roessler nichts mit dem Fall Otto E. Roessler zu tun
hat.  Alles spricht dagegen.  Charakteristisch fuer diese Affaere
Roessler ist die Tatsache, daá, nachdem das Bundesverwaltungs-
gericht Berlin am 2. 11. 93 die Zwangsprofessur gegen Frau
Roessler bestaetigt hatte, am 3. 11. 93 Herr Roessler in
Abwesenheit eine fachfremde Pflichtvorlesung von seiner Fakultaet
uebertragen bekam.  

   Herr Roessler ist als promovierter Mediziner Professor fuer
Theoretische Biochemie.  Er gehoert zu den Mitbegruendern der
neuen Wissenschaft "Nichtlineare Dynamik und Chaos".  Er bekam
nach demselben Gesetz wie seine Frau gegen seinen Willen eine
neue Professur - eine "Professur fuer Chemie".  Obwohl seine Vita
zeigt, dass er nicht Chemie studiert hat und fuer ein anderes Fach
habilitiert und berufen ist, sollte er in Chemie unterrichten
und pruefen - so wie seine Frau auf Grund ihrer unfreiwilligen
Professur ungeuebt als Spezialist fuer die invasiven
diagnostischen Techniken der Gastroenterologie an Patienten
eingesetzt werden sollte.  Da die Annahme dieser Professur keine
Menschenleben gefaehrdete, konnte er anders als sie es mit seinem
Gewissen vereinbaren, sich nicht zu weigern, sondern nur die
Wahrheit auszusprechen ("Zwangsqualifikation") - was sich als
nicht minder gefaehrlich erwies. 

   Am 19. 10. 94 muáte er die gleiche Pflichtvorlesung -
Anorganische Chemie fuer Mediziner - halten wie ein Jahr zuvor. 
Im Herbst 93 hatte er sich schriftlich bereit erklaert, die
fachfremde Vorlesung nach besten Kraeften streng nach Vorschrift
in chinesischem Gehorsam abzuhalten.  Da angeblich die Zusage zu
viele Einschraenkungen enthielt, war ihm vor Vorlesungsantritt
ein Hausverbot fuer die Vorlesung auferlegt worden, an das er
sich hielt.  Anscheinend hat er alles falsch gemacht - denn die
Respektierung des Hausverbots wurde spaeter disziplinarisch als
Weigerung aufgefaát. 

   Trotz der Bereiterklaerung anderer Angehoeriger des
Lehrkoerpers, die einzige staatsexamenspflichtige Chemie-
Vorlesung (s.o. 17. 10. 94) zu halten, verpflichtete der Dekan
Herrn Roessler zur Abhaltung der Vorlesung.  

   In der ersten Stunde sagte der Dozent nach Aufforderung die
Wahrheit - dass diese Pflichtvorlesung seine Lehrbefugnis
ueberschreite.  Er riskierte damit erneut eine Bestrafung wegen
Weigerung, da die Verantwortung fuer den Einsatz eines Beamten
nicht bei ihm selbst liegt, sondern bei seinem Vorgesetzten. 
Dies setzt voraus, dass das Beamtenrecht vor dem Recht des
Hochschullehrers auf die Žuáerung der Wahrheit rangiert.  Er
stellte in diesem Fall die Interessen der Studenten ueber die
Interessen des Staates, da sie das berechtigte Interesse haben,
von einem Fachvertreter unterrichtet zu werden, was moeglich
gewesen waere.  

   Prompt wurde ihm die Vorlesung entzogen und er bekam - wie im
Herbst 93 - ein sofortiges Hausverbot fuer die Vorlesung.

   Auf Grund der neuen Professur, die drei Tage nach dem ersten
Vorlesungstag ausgesprochen wurde, interpretierte der Minister
die Bemerkung des Dozenten in der ersten Stunde, dass er keine
Lehrbefugnis besitze, als Weigerung.  Nach dem Erhalt der
Zwangslehrbefugnis fuer das Fremdfach hatte der Professor die
Studenten vor die Wahl gestellt, ob sie weiter den Fachvertreter
fordern oder mit ihm vorlieb nehmen wollten.

   Durch die Einleitung eines disziplinarischen
Ermittlungsverfahrens hob der Minister die Zusage des Dekans,
dass die Studenten ihren Wunschdozenten behalten duerfen, ohne daá
der urspruengliche Dozent dafuer bestraft wuerde, auf.  

   Damit war eine ausweglose Schere geschaffen.  Entweder der
Dozent hielt sich an das Hausverbot - um dann wie schon einmal
(nur verschaerft) fuer Weigerung bestraft zu werden.  Oder der
Dozent sprach dem Dekan das Recht ab, ihm die Vorlesung wegen
der Žuáerung der Wahrheit in der ersten Stunde zu entziehen (was
damals, vor dem 10. Januar 1995, noch gesetzwidrig war) - um
dann wegen uebergroáer Pflichttreue bestraft zu werden. 

   Er waehlte den zweiten Weg.  Dieser fuehrte jedoch, was er
nicht erwartet hatte, zur toedlichen Bedrohung durch staatliche
Psychiatrisierung.  Letztere wird - vielleicht wegen der
internationalen Solidarisierung - derzeit statt mit
Polizeigewalt "nur" mit disziplinarischen Mitteln durchzusetzen
versucht.  Das Nichterscheinen in der Klinik am 7. April 1995
wird als eine "vorsaetzliche Dienstverletzung", die die
Entfernung aus dem Dienst rechtfertigt, aufgefaát.    

   Die mit der Notwendigkeit der Psychiatrisierung begruendete
(bis heute nicht aufgehobene) Verweigerung der Ausreise zur
Annahme einer Gastprofessur in den U.S.A. am 16. 3. 95, aber
auch die Pfaendung des Familieneigentums nach der zwangsweisen
Wohnungsoeffnung, und nicht zuletzt das oeffentliche Absprechen
des Heimatrechts in Deutschland fuer beide Professoren (Fernsehen
"S3" am 20. 7. 95) zeigen die Gefaehrlichkeit des gewaehlten
Weges.  

   Das neue Universitaetsgesetz von Baden-Wuerttemberg, das als
einziges der Bundesrepublik seit dem 10. Januar 95 dem gewaehlten
Dekan ein "Weisungsrecht" gegenueber seinen Kollegen einraeumt,
erschwert eine Soldiarisierung der Professoren.    

   Es geht nicht nur um die Ehre der Familie Roessler und die
Ehre der Wissenschaft und den Respekt vor den Studierenden und
ihren Eltern.  Es geht noch mehr um die Frage der Wiederkehr
eines die Augen schlieáenden Gehorsams.  Waren die vom Minister
wegen ihrer "Leichtfertigkeit" geruegten 200 auslaendischen
Wissenschaftler wirklich unbedacht? 



   Die von einem Untersuchungsfuehrer am 27. 7. 94 gepruefte
vorlaeufige Amtsenthebung von Frau Roessler, und die von einem
Untersuchungsfuehrer am 27. 9. 95 gepruefte Frage der
Amtsenthebung von Herrn Roessler lassen es in ihrer Parallelitaet
wahrscheinlich erscheinen, dass das Finale der Affaere Roessler vor
der Tuer steht.  

   Das absehbare scheinbare Ende der Affaere Roessler birgt die
Gefahr in sich, dassfachfremder Universitaetsunterricht zur
Normalitaet in diesem Staat gehoeren wird.  Und die, daá
Professoren Angst haben, ihre Meinung zu sagen, da mit dem
Ausgang der Affaere Roessler allen ein abschreckendes Beispiel vor
Augen stehen wird.   











































                      Zusammenfassung 


   Darf sich ein Professor aus Gewissensgruenden weigern,
spezialfachfremd Patienten invasiv zu untersuchen bzw. wegen des
Aussprechens der eigenen Fachfremdheit eine psychiatrische
Klinik aufzusuchen?

   Darf umgekehrt der Staat mit den drakonischen Maánahmen der
Entlassung, Ruinierung und Vertreibung erzwingen, dass der
Gehorsam bis zur Beluegung der Dienstleistungsempfaenger an den
Universitaeten wieder eingefuehrt wird?

   Niemand hat etwas gegen flexible Versorgung und flexiblen
Einsatz der vorhandenen Manpower.  Dies sollte jedoch offen
geschehen.  Wer nicht mitkommt oder etwas anderes, das auch
gebraucht wird, weiterhin besser kann, sollte ermutigt werden,
dies auszusprechen, ohne fuerchten zu muessen, deshalb
diskriminiert und bestraft zu werden.  

   Soll die "negative Berufung" eine moegliche Berufsperspektive
fuer angehende Hochschullehrerinnen werden?  

   Soll der "negative Nobelpreis" Schule machen?  Frau Roessler
muss- weil sie in der Zeit ihrer erzwungenen Laborlosigkeit
unter Nutzung der ihr noch belassenen Arbeitsmoeglichkeiten
(Schreiben des Ministeriums vom 13. 1. 92) moeglicherweise die
Pille gegen das Fortschreiten des Alterns gefunden hat - eben
das an Strafe an den Staat zahlen (unter gleichzeitiger
Amtsenthebung verbunden mit dem Verbot einer bezahlten
Nebentaetigkeit), was ein Forscher in einem anderen Land unter
gluecklichen Umstaenden als Belohnung erhoffen duerfte.   

   Und soll, obwohl der Nobelpreis fuer Chaos noch nicht vergeben
ist, ihr Ehemann wirklich ebenso behandelt werden wie sie? 
  




















                          Nachwort



Indem man in dem Moment nicht handelt, wo neue Regeln ueber die
Grenzen der Macht eingefuehrt werden, verweigert man sich der
Demokratie.