Dokumentation ueber:
Doktor der Medizin und H3-Professorin fuer das endokrine System bei Nieren- und Kreislauferkrankungen seit 1975 an der Universitaet Tuebingen
Vorwort .......................................................3
Lebenslauf Reimara Roessler.....................................4
Lebenslauf Otto E. Roessler.....................................6
Dokumentation Reimara Roessler..................................8
Zusammenfassung Reimara Roessler...............................19
Dokumentation Otto E. Roessler.................................20
Zusammenfassung Otto E. Roessler...............................33
Zusammenfassung...............................................36
Nachwort......................................................37
Es ist schwierig, Gesellschaften zu beschreiben. Dies erfordert viel Abstraktion. Hier ist ein ganz konkreter Fall, der vielleicht ein viel besseres Bild ueber den Zustand einer Gesellschaft geben kann als jede theoretisch-abstrakte Abhandlung. Indem man konkrete Prozesse beschreibt und erkennt, kann man den Zustand einer Gesellschaft und ihrer Zukunft sichtbar machen.
Solch ein konkreter Fall ist die Affaere Roessler. Man will die Dimension der Affaere Roessler nicht erkennnen, weil sie dem kollektiven Bild, das wir uns von uns selbst machen, widerspricht:
Ein Opfer, das stirbt, erzeugt Angst. Nur das Opfer, das dem Messer entkommt, ist eine Quelle der Kraft und der Hoffnung. Das Ehepaar Roessler kann dem "Messer" nicht ohne Hilfe von auáen entfliehen. Oder soll es wieder heiáen "ich klage an"?
F. M.
Lebenslauf Reimara Roessler
1939 geboren in Hamburg als Tochter des Holzsachverstaendigen
Karl Waible und seiner Frau Else
1958-1964 Medizinstudium in Hamburg und Wien
1964 Promotion in Hamburg mit einem Thema aus der Pathologie
1964-1966 Medizinalassistentin in Hamburg, Kiel und Marburg
1967 Eheschlieáung mit Dr. med. Otto E. Roessler
1966-1970 wissenschaftliche Assistentin an der Medizinischen
Universitaetsklinik Marburg
1969-1970 Forschungstipendiatin am Institut fuer Immunologie,
Prof. E. Witebsky, in Buffalo, U.S.A.
1970-1975 wissenschaftliche Assistentin an der Medizinischen
Poliklink Tuebingen
1973 Habilitation in Innerer Medizin ueber das Renin-Angiotensin-
Aldosteron-System
1975 Berufung zum H3-Professor fuer das endokrine System bei
Nieren- und Kreislauferkrankungen an die Medizinische
Poliklinik Tuebingen
1964-1988 Zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten ueber:
Immunfluoreszenz, Langsame-Viren-Erkrankungen, H3-Thymidin-
markierte Zellkulturen, Haematologie, Radioimmunoassays,
Renin- und Aldosteronbestimmung, Nierenfunktion,
Bluthochdruck, Hormonprofile, pulsatile Sekretion, Chaos in
Endokrinologie und Kardiologie, Hypophysentumoren
1988-jetzt Zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten ueber:
Medizinische Alternsforschung, theoretische Medizin,
dynamische Physiologie, biologische Lebensstadien,
epigenetische Alterns-Uhr, Alternstherapie mit Melatonin
*
Maerz 88 Aufloesung der Medizinischen Poliklinik
Mai 88 Bereiterklaerung, die ihr vorgeschlagene Professur in
Sportmedizin anzunehmen (freiwillige Versetzung an die
Abteilung Sportmedizin)
September 88 Bereiterklaerung, die ihr vorgeschlagene
Professur in ambulanter innerer Medizin anzunehmen
20. Juli 89 Verfuegung einer unfreiwilligen Professur in
Gastroenterologie (erste spezialfachfremde
Zwangsprofessur), wogegen sie Widerspruch einlegte
13. Mai 91 Vergleichsvorschlag des Sigmaringer
Verwaltungsgerichts: von der Klaegerin angenommen,
vom Vertreter des Landes abgelehnt
13. Januar 92 Erlaubnis des Ministeriums, wissenschaftlich
bis zur Entscheidung der zweiten Instanz
weiterzuarbeiten ohne Pflichten in der
Krankenversorgung
2. November 93 Bundesverwaltungsgericht Berlin: Abweisung
der Nichtzulassungsbeschwerde, damit Bestaetigung der
Zwangsprofessur
3. November 93 Ehemann bekommt fachfremde Vorlesung
uebertragen
Januar 94 Einstellung der Dienstbezuege.
Rueckforderung des Brutto-Gehalts ueber 4 1/2 Jahre
(11.2.94)
Vorlaeufige Entlassung unter Verbot einer Nebentaetigkeit
(21.3.94)
Juli 94 Vorladung durch Disziplinaruntersuchungsfuehrer
9. August 94 Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen
das Universitaetsgesetz Baden-Wuerttemberg und die erste
spezialdisziplinfremde Zwangsprofessur
22. Oktober 94 Verfuegung einer unfreiwilligen Professur fuer
Chemie (erste fachfremde Zwangsprofessur) gegen den
Ehemann
7. Maerz 95 Verfuegung der Psychiatrisierung des Ehemanns
5. April 95 Pfaendung aller Konten durch das Land (DM 117.000)
11. Juli 95 Zwangsweise Wohnungsoeffnung durch das Land
(Pfaendung)
20. Juli 95 Absprechen des Heimatrechts in Deutschland
gegen "die Wissenschaftler Roessler" (Fernsehen "S3")
September 95 Erfolgreiche Klage des Landes gegen den
Ehemann auf Herausgabe des in seinem Besitz befindlichen
Hauses (Sicherungshypothek - demnaechst
Zwangsversteigerung)
27. September 95 Vorladung des Ehemanns durch
Disziplinaruntersuchungsfuehrer
9. November 95 Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen den
Ehemann wegen Hausfriedensbruchs, begangen durch die
Abhaltung seiner eigenen Vorlesung
Androhung von polizeilicher Vorfuehrung und Haftbefehl
Lebenslauf Otto E. Roessler
1940 geboren in Berlin als Sohn des oesterreichischen
Linguisten Otto Roessler und seiner Frau Marianne
1959-1966 Medizinstudium in Tuebingen, 1966 Promotion mit einem
Thema aus der Pathologie
1966 Post-Doktorand am Max-Planck-Institut fuer
Verhaltensphysiologie in Seewisen (Abt. Mittelstaedt)
Beschaeftigung mit Biogenese und Anthropogenese
1967-1968 Medizinalassistent in Marburg
1969 Gewinner eines Visiting Appointments am Center for
Theoretical Biology der Staatsuniversitaet von New York in
Buffalo, U.S.A.; Beschaeftigung mit tRNA-Leben und
dynamischen Systemen
1970-heute Taetig an der Abteilung fuer Theoretische Chemie der
Universitaet Tuebingen, 1973 Habilitation fuer Theoretische
Biochemie mit einer Arbeit ueber fluessige Automaten, 1976
Universitaetsdozent, 1977 AH2-Professor, 1979 C3-Professor
fuer Theoretische Biochemie
1981 Gastprofessur fuer Mathematik an der Guelph-University,
Ontario, Canada
1983 Gastprofessur fuer NIchtlineare Dynamik und Chaos am Center
for Nonlinear Studies, Los Alamos
1992 Gastprofessur fuer Verfahrenstechnik, University of Virginia
1993 Gastprofessur fuer theoretische Physik, Lyngby Universitaet,
Daenemark
1995 Preis der Systems Research Foundation, Canada
Mehr als dreihundert wissenschaftliche Arbeiten ueber:
kuenstliches Leben und kuenstliche Gehirne,
Laechelbifurkation, differenzierbare Automaten, chaotische
Attraktoren, Hyperchaos, Endophysik, Mikrorelativitaet;
auáerdem philosophische Arbeiten ueber Anaxagoras,
Descartes, Leibniz, Boscovich, Kant;
juengere Arbeiten ueber Computer-Schnittstellen und Projekt
Lampsacus
Mitherausgeber mehrerer wissenschaftlicher Zeitschriften,
Mitherausgeber mehrerer internationaler Symposien, Autor
oder Mitautor mehrerer wissenschaftlicher Buecher
(Endophysik, Encounter with Chaos, Jonas' Welt)
*
Anfang 1993 Antrag auf Erlaubnis zur Einrichtung des ersten
deutschsprachigen Studiengangs "Nichtlineare Dynamik und
Chaos" an der Universitaet Tuebingen: Abgelehnt
November 1993 Einen Tag nach der letztinstanzlichen
Bestaetigung der spezialfachfremden Professur der Ehefrau:
- Unfreiwillige fachfremde Vorlesung ueber
anorganische Chemie, danach:
- Hausverbot fuer die Vorlesung vor deren Antritt wegen
angeblicher Einschraenkungen in der Zusage, diese zu
halten
- ein Jahr spaeter Disziplinarstrafe wegen "Weigerung"
Oktober 1994 Erneut die unfreiwillige fachfremde Vorlesung:
19. 10.: erste Vorlesungsdoppelstunde im Hoersaal
20. 10.: Entzug der Vorlesung durch den Dekan;
21. 10.: Aufforderung, "das Land zu wechseln" durch den
Landtagsabgeordneten Dr. Stefan Mauz
22. 10.: Unfreiwillige "Professur fuer Chemie"
11. 11.: Disziplinarische Ermittlungen wegen "Weigerung"
14. 12. 94, 13. 1. 25. 1. 95: Polizei im Hoersaal
14. 12. 94 - 15. 2. 95: Abhaltung der Vorlesung vor der
Hoersaaltuer
November 1994 - Fakultaet verweigert Hilfe trotz Anerkennung der
Schuldlosigkeit
- Fakultaet toleriert die Selbstbezeichnung eines
Mitglieds als Denunziant
Januar 1995 Neues Universitaetsgesetz:
Weisungsrecht des Dekans gegen Professoren
Bewerbung um Uni-Praesidentschaft
Maerz 1995 Minister-Verfuegung der psychiatrischen Untersuchung
und Beobachtung durch Prof. Dr. Mathias Berger, Freiburg.
Diese konnte laut Presse nach 56 Landesdisziplinarordnung
mit einer 6-woechigen Zwangseinweisung verbunden werden
April 1995 Solidarisierung von 196 auslaendischen
Wissenschaftlern gegen die angeordnete psychiatrische
Untersuchung und zwangsweise Wohnungsoeffnung
Juli 1995 Zwangsweise Wohnungsoeffnung und -durchsuchung
(Pfaendung)
September 1995 Erfolgreiche Klage des Landes auf Herausgabe des
Hauses des Ehemannes im Rahmen der Zwangsvollstreckung
gegen die Ehefrau
September 1995 Disziplinarische Vernehmung wegen: "Weigerung",
Hausfriedensbruch, vorsaetzliches Nichterscheinen in der
Psychiatrie sowie Behauptung eines strafbaren Verhaltens
der Universitaet
9. November 1995 Hauptverhandlung wegen Hausfriedensbruch:
Zwangsvorfuehrung angekuendigt
Dokumentation Reimara Roessler
1987
Beschlusszur Aufloesung der Medizinischen Poliklinik
Tuebingen
Maerz 1988
Aufloesung und Umzug in die Medizinische Klinik
Leitungspersonal der damaligen Poliklinik:
- Prof. Dr. med. Manfred Eggstein,
Kommissarischer Leiter der Medizinischen
Universitaetspoliklinik und Abteilungsleiter in der
Medizinischen Klinik Tuebingen,
Abt. IV Stoffwechselerkrankungen und Labormedizin
- Prof. Dr. med Reimara Roessler,
seit 1975 H3-Professorin fuer das Endokrine System bei
Nieren-und Kreislauferkrankungen
- Prof. Dr. med Fritz Seif,
Oberarzt fuer Endokrinologie und
Schilddruesenerkrankungen, C2-Professor
jetzt: unter Beibehaltung dieser Professur
Kommissarischer Leiter der Abteilung IV des
verstorbenen Prof. Dr. med. Manfred Eggstein
- Dr. med. Peter Sadowski,
Oberarzt fuer Kardiologie, am 15. Maerz 1988
"Selbstmord"
Der Aufgabenschwerpunkt der aeltesten Poliklinik der
alten Bundesrepublik war:
Ambulante innere Medizin (praktisch mit Ausnahme der
Gastroenterologie und Endoskopie: Patienten, die in
den Bereich der Gastroenterologie fielen und
endoskopisch untersucht werden muáten, wurden
regelmaeáig in die gastroenterologische Ambulanz der
Medizinischen Klinik ueberwiesen)
2. 3. 1988
Resturlaub und unbezahlter Urlaub der Prof. Dr. med.
Reimara Roessler wegen Ungeklaertheit der Situation
15. 3. 1988
"Selbstmord" des Oberarztes Dr. med. Peter Sadowski,
nachdem man ihm am 15. 3. 1988 muendlich bekannt
gegeben hatte, dassman ihm in der neuen Klinik der
Oberarzttitel und alle Oberarztfunktionen weggenommen
hat.
Bestaetigung: Offizielle Todesanzeige der
Universitaet Tuebingen vom 19. 3. 1988: es fehlt der
langjaehrige Oberarzttitel
24. 3. 1988
Brief des Universitaetspraesidenten Adolf Theis an
Prof. Dr. med. Reimara Roessler: Wahl zwischen
Taetigkeit als Oberarzt im Bereich der Gastro-
enterologie oder als Assistenzaerztin fuer ambulante
Patienten
28. 4. 1988
Widerspruch der Prof. Dr. med. Reimara Roessler gegen
die Verfuegung des Universitaetspraesidenten vom 24. 3.
88
26. 5. 1988
Gespraechssitzung bei Universitaetspraesident Adolf
Theis, zusammen mit dem Klinikumsvorstand, den zwei
medizinischen Dekanen, einem Vizepraesidenten sowie
einem Verwaltungsbeamten, mit Prof. Dr. med. Reimara
Roessler.
Gespraechsgegenstaende:
I. Versetzung:
Angebot der folgende 3 Versetzungsmoeglichkeiten:
- Internist an der Psychiatrischen
Universitaetsklinik Tuebingen
- Professsur an dem neuzubesetzenden Lehrstuhl fuer
Sportmedizin
- Professur an der Abteilung fuer Paediatrische
Endokrinologie bei Prof. Gupta in der
Universitaetskinderklinik Tuebingen
Angenommen durch Prof. Dr. med. Reimara Roessler:
- Professur an der neuzubesetzenden Abteilung fuer
Sportmedizin,
weil die Stelle die Fortsetzung ihrer
Hormonuntersuchungen an freiwilligen gesunden
Versuchspersonen ermoeglichte und
keine Notwendigkeit der Anwendung nicht geuebter
invasiver diagnostischer Techniken wie in der
Gastroenterologie bestand
II. Vorschlag:
Universitaetspraesident Adolf Theis schlug mit dem
Einverstaendnis aller Teilnehmer an der
Gespraechssitzung ernsthaft vor, dassProf. Dr. med.
Reimara Roessler sich umgehend krankschreiben lieáe,
da dies die Realisierung der Vereinbarungen
"wesentlich erleichtern" wuerde
28. 6. 1988
Brief des Universitaetspraesidenten Adolf Theis:
1. bezahlter Resturlaub ab 1. Juli 1988
2. Erlaubnis zur Beantragung eines
Forschungssemesters.
Das Forschungssemester wurde prompt bewilligt.
20. Dezember 1988
Die engere Fakultaet beschlossnach Aufforderung durch
den Praesidenten, einen Antrag auf Neubeschreibung
ihrer bisherigen C3-Professur (unfreiwillige
Professur in der Gastroenterologie).
Es wurde kein Angebot auf Teilnahme der Prof. Dr.
med. Reimara Roessler gemacht
19. 1. 1989
Der Kleine Senat bestaetigt den Antrag der Fakultaet.
Die vorherige schriftliche Bitte von Prof. Dr. med.
Reimara Roessler auf Anwesenheits- und Rederecht bei
der Senatssitzung wurde abgelehnt
21. 1. 1989
Brief der Prof. Dr. med. Reimara Roessler.
Angebot an den Senat:
Wenn er den Antrag auf unfreiwillige Neubeschreibung
der Professur zurueckzoege, wuerde sie ein vom Senat
befuerwortetes zweites Forschungssemester als Zeichen
des Willens zur Wiedergutmachung akzeptieren.
Das Forschungssemester wurde prompt bewilligt.
21. Juli 1989
šberraschende Verfuegung des Ministeriums:
Bestaetigung der dennoch vom Senat beantragten
unfreiwilligen Professur fuer Gastroenterologie durch
das Ministerium
31. 7. 1989
Das Geld fuer das zweite Forschungssemester wurde
daraufhin zurueckgeschickt.
Grund:
Taeuschung durch den Senat, da der Antrag auf das
zweite Forschungssemester unter der Voraussetzung
gestellt worden war, dass der Senat zugleich den
Beschlussueber die Neubeschreibung rueckgaengig macht
14. August 1989
Widerspruchsverfahren gegen die Neubeschreibung mit
Rechtsanwalt K. Jaeckel, Schorndorf, mit
aufschiebender Wirkung (die Gegenseite unterliess die
Anordnung des Sofortvollzugs)
22. September 1989
Erste Verfassungsbeschwerde der Prof. Dr. med.
Reimara Roessler (ohne Rechtsbeistand) gegen das
Universitaetsgesetz Baden-Wuerttemberg 64 Abs. 3 Satz
5 (2BvR 1613/89).
23. 10. 1989: Nichtannahme durch Kammerbeschluss
(Traeger, Klein, Kruis).
Begruendung: Wegen Zeitueberschreitung muesse zunaechst
der Rechtsweg ausgeschoepft werden
27. September 1989
Universitaetspraesident Adolf Theis bittet den Ehemann,
Prof. Dr. med. Otto E. Roessler, zu einem
Gespraech.
Thema: Vermittlung eines Gespraechs zwischen
Minister und Ehefrau.
Ziel dieses Gespraechs mit dem Herrn Minister
sollte die versprochene Einrichtung einer nicht
weisungsgebundenen Professur fuer die Betreuung
von internistischen Patienten in den Talkliniken
sein (Haut-, Frauenklinik, Chirurgische,
Neurologische, Psychiatrische und Urologische
Klinik).
Der wahre Grund fuer das Gespraech war vermutlich - wie
sich nachtraeglich abzeichnet -, dass die unfreiwillige
Neubeschreibung der Professur ohne dieses Gespraech
mit dem Dienstherrn ungesetzlich gewesen waere
6. 12.1989
Gespraech zwischen Wissenschaftsminister Prof. Dr.
jur. Helmut Engler und Prof. Dr. med. Reimara
Roessler.
Ergebnis des Gespraechs:
Versprechen des Ministers, daá, wenn die Universitaet
Tuebingen mitzieht, Prof. Dr. med. Reimara Roessler die
Professur in der Sportmedizin oder die fuer ambulante
innere Medizin (entsprechend den beiden von ihr
akzeptierten Angeboten) bekommen solle
16. Juli 1990
šberraschende Ablehnung des Widerspruchs gegen die
Neubeschreibung durch das Ministerium.
Begruendung: Prof. Dr. med. Reimara Roessler habe alle
Versetzungsangebote abgelehnt
1. August 1990
Klage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen:
Anfechtungsklage gegen die Neubeschreibung der
Professur durch Rechtsanwalt K. Jaeckel
16. 10. November 1990
Brief des Universitaetspraesidenten Adolf Theis:
Androhung des Sofortvollzugs (entweder
Dienstantritt oder Gehaltseinstellung). Nach
Ankuendigung eines Antrags auf einstweilige Anordnung
dagegen durch den Rechtsanwalt der Klaegerin
unterblieb die Anordnung des Sofortvolllzugs
13. Mai 1991
Muendliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht
Sigmaringen:
Vergleichsvorschlag des Gerichts:
Aufnahme der Oberarztfunktion in die Neubeschreibung
sowie Versetzung in eine andere Abteilung anstelle
der gastroenterologischen Abteilung der Medizinischen
Klinik.
Nach Annahme des Vergleichs durch den Rechtsanwalt
der Klaegerin, K. Jaeckel, Ablehnung durch den
Vertreter des Landes Baden-Wuerttemberg, Dr. Pflueger.
Juli 1991: Klage abgewiesen, weil die
Neubeschreibung nach Meinung des Gerichts zumutbar
waere
18. Juni 1991
Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim
gegen das Sigmaringer Urteil (ohne Rechtsbeistand).
17. 9. 1991: Ankuendigung des Verwaltungsgerichtshofs
Mannheim, die Berufung im Schnellverfahren zu
entscheiden (keine Begruendung).
2. 10. 1991: Widerspruch gegen das Schnellverfahren
und Antrag auf Richtervorlage vor dem
Verfassungsgericht nach Artikel 100 Grundgesetz.
Das Schreiben wurde nicht beantwortet
13. Januar 1992
Schriftliche Erlaubnis des Ministeriums, bis zur
Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim
ohne Pflichten in der Krankenversorgung zu Hause
wissenschaftlich weiterzuarbeiten unter Fortzahlung
der Bezuege: "Die Frage nach Ihren Dienstleistungen
in der Krankenversorgung stellt das Ministerium bis
zum Abschluss des Verfahrens beim
Verwaltungsgerichtshof Mannheim ... zurueck"
7. April 1993
Mannheimer Verwaltungsgerichtshof entscheidet
- nach fast zwei Jahren und nach einem unbegruendeten
Richterwechsel -:
Zurueckweisung der Berufung ohne muendliche Verhandlung
im Schnellverfahren.
Begruendung:
"Der Ermessensspielraum des Dienstherrn ist praktisch
unbegrenzt"
19. Mai 1993
Gegen die auch die Revision nicht zulassende
Entscheidung des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs
Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht Berlin durch Rechtsanwalt
L. Frauendorf, Tuebingen
24. 6. 1993
Verfuegung des Sofortvollzugs durch das Ministerium
26. 7. 1993
Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht Berlin auf
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (wegen
Unzumutbarkeit des spezialfachfremden Sofortvollzugs)
durch Rechtsanwalt L. Frauendorf, Tuebingen
20. 10. 1993
Brief an Universitaetspraesidenten Adolf Theis:
Bitte um Beantragung einer zumutbaren Professur durch
den Senat der Universitaet Tuebingen beim Ministerium
2. November 1993
Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde
- und damit letztinstanzliche Abweisung der Klage -
durch das Bundesverwaltungsgericht Berlin mit der
Begruendung, dass der Klage keine grundsaetzliche
Bedeutung zukomme
3. November 1993
Zuteilung einer fachfremden Vorlesung durch seine
eigene Fakultaet an den Ehemann, Prof. Dr. med. Otto E.
Roessler (Vorlesung: "Allgemeine Chemie fuer Mediziner
und Zahnmediziner"). Prof. Dr. med. Otto E. Roessler
hat nicht Chemie studiert, sondern Humanmedizin. Er
ist nicht fuer Chemie, sondern fuer Theoretische
Biochemie habilitiert. Auáerdem hat er sich nie
wissenschaftlich mit der Chemie beschaeftigt
11. November 1993
Schriftliche Zusage des Ehemanns, Prof. Dr. med. Otto
E. Roessler, die fachfremde Vorlesung "in chinesischem
Gehorsam" streng nach Vorschrift und nach besten
Kraeften abzuhalten. Am selben Tag schriftliches
Hausverbot fuer die Vorlesung mit der Begruendung, dass
die Zusage zu viele Einschraenkungen enthielte
25. November 1993
Zweite Verfassungsbeschwerde der Prof. Dr. med.
Reimara Roessler (ohne Rechtsbeistand) vor dem
Bundesverfassungsgericht. Zugleich Antrag auf
einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts
gegen die Neubeschreibung der Professur und gegen das
Universitaetsgesetz Baden-Wuerttemberg
1. Januar 1994
Einstellung der Bezuege
4. 1. 1994
Brief an Universitaetspraesidenten Adolf Theis mit der
Bitte um Beurlaubung bis zur Entscheidung der
laufenden Verfassungsbeschwerde.
Begruendung: Der Dienstantritt der unfreiwilligen
Professur waere mit einer unzumutbaren Verletzung der
Personenwuerde verbunden (wegen der damit notwendig
verbundenen Verletzung der Fuersorgepflicht den
Patienten und Studenten gegenueber)
5. 1. 1994
Schreiben des Kanzlers der Universitaet Tuebingen:
Hon.-Prof. Georg Sandberger informiert Prof. Dr. med.
Reimara Roessler ueber eine Dienstantrittsaufforderung
durch die Medizinische Fakultaet Tuebingen. Sie solle
ab dem 15. Januar u.a. die Vorlesung "Medizinische
Poliklinik" halten (die sie jahrzehntelang gern
gehalten hatte)
5. 1. 1994
Erste namentliche Diffamierung beider Ehepartner in
der Presse - offenbar durch das Mnisterium.
Schlagzeilen (Suedwestpresse):
"Minister geht gegen Tuebinger Professoren vor"
"Faule Tuebinger Medizinprofessorin muss'Gehalt fuers
Nichtstun' zurueckzahlen"
"Auch Ehemann verweigert Arbeit"
9. 1. 1994
Brief an den Minister:
Gleichlautende Antraege beider Ehepartner an den
Minister auf Beurlaubung bis zur Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts wegen Diffamierung durch den
Dienstherrn
15. 1. 1994
Zeitungsartikel in der Suedwest-Presse ueber angebliche
"Ablehnung" beider Professoren, ihren Verpflichtungen
nachzukommen - offensichtlich nach Angaben des
Ministers
17. 1. 1994
Nach morgendlicher Ankuendigung der ersten mit einer
unfreiwilligen Professur verrbundenen Vorlesung in der
Presse: Belagerung des Hauseingangs durch
Fernsehkameras bis zur Zeit des Vorlesungsbeginns.
Am Abend Fernsehbericht (S3) ueber den leeren Hoersaal
mit persoenlicher Denunziation durch den Minister:
"Frau Roessler" muesse voraussichtlich ihre Bezuege
zurueckzahlen
26. 1. 1994
Brief an den Minister:
Fast gleichlautende Antraege auf unbezahlten Urlaub in
rueckwirkender Erneuerung der Antraege vom 9. Januar,
wegen Rufmord und Verletzung der Menschenwuerde durch
den Dienstherrn.
(Der Ehemann verspricht, waehrend dieser Zeit kostenlos
seine Dienstpflichten fortzufuehren)
Antwort Dr. Blaesi (Ministerium) 21. 2. 1994:
"Ich bin ... auch nicht im Hinblick auf die von Ihnen
eingelegte Verfassungsbeschwerde bereit, Sie ab dem
15. Januar 1994 bis zum Semesterende bzw. bis zur
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu
beurlauben"
4. 2. 1994
Minister bestaetigt auf Anfrage und gibt vor dem
Landtag zu Protokoll, dasses sich hier um
eine Sonderbehandlung handelt - aus diesem Fall
koennten "keine allgemeinen Schluáfolgerungen fuer den
dienstlichen Umgang mit Landesbediensteten gezogen
werden"
11. 2. 1994:
Verfuegung des Ministers:
Brutto-Gehaltsrueckforderung von September 1989 bis
Dezember 1993. Es wurde nur der Rechtsweg ueber die
Disziplinargerichtsbarkeit offengelassen, der
gleichbedeutend gewesen waere mit der Beantragung
eines Disziplinarverfahrens gegen sich selbst
8. 3. 1994
Fernsehsendung (ZDF-Frontal) "Deutschlands faulste
Paedagogen":
ein Lehrer aus Sylt und das Professorenehepaar
Roessler
15. 3. 1994
Fristgerechter Widerspruch der Prof. Dr. med. Reimara
Roessler beim Minister (ohne Rechtsanwalt) gegen die
Forderung des Landes Baden-Wuerttemberg, das
Bruttogehalt ueber die Zeit des Rechtsstreits
zurueckzuzahlen (Summe DM 459 000,-).
Begruendung des Widerspruchs:
- Fehlende Dienstantrittsaufforderung
- aufschiebende Wirkung von Widerspruch und
Anfechtungsklage
- fehlende Anordnung des Sofortvollzugs
- Freistellung von der Krankenversorgung (Schreiben
des Ministeriums vom 13. 1. 1992)
- international anerkannte wissenschaftliche
Publikationstaetigkeit in diesem Zeitraum mit
Erlaubnis durch das Ministerium
(dazu Beilegung der wichtigsten Publikation im
Original)
- Verweigerung des gesetzlichen Richters
Bitte - "wenn noetig, auf dem Gnadenwege"-
ihr den gewoehnlichen Rechtsweg zu eroeffnen
21. 3. 1994
Statt einer Antwort:
Vorlaeufige Amtsenthebung der Prof. Dr. med. Reimara
Roessler durch den Minister wegen Dienstverweigerung
(ohne Restbezuege, Verbot einer Nebentaetigkeit)
Begruendung (laut Suedwestpresse vom 29. Maerz 1994):
"Ob die Medizinerin ueberhaupt die Qualifikation fuer
eine Weiterbeschaeftigung besitzt, bleibt offen. Die
Medizinerin lehne jede Kommunikation gegenueber
Universitaet und Ministerium ab, erklaerte von Trotha"
27. Juni 1994
Nach vorheriger schriftlicher Aufforderung durch das
Ministerium: Antrag der engeren Fakultaet fuer Chemie
und Pharmazie auf unfreiwillige und fachfremde
Neubeschreibung der Professur des Ehemannes, Prof.
Dr. med. Otto E. Roessler (in Abwesenheit desselben)
2. Juli 1994
Brief der Prof. Dr. med. Reimara Roessler an den
Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichtes mit der
Bitte, sich auf dem "Gnadenwege" dafuer einzusetzen,
dass die drohende Neubeschreibung auch der Professur
ihres Ehemannes unterbleiben moege.
Als Gegenleistung wurde die freiwillige Zuruecknahme
der laufenden Verfassungsbeschwerde angeboten.
Antwort:
Ablehnung, da keine Befugnis zu helfen vorlaege
13. Juli 1994
Vorladung der Prof. Dr. med. Reimara Roessler durch
den Disziplinaruntersuchungsfuehrer, Reg.-Rat
Vogelbacher, Universitaet Freiburg, fuer den 27. 7.
1995 in der Universitaet Tuebingen.
(Es besteht Parallelitaet zur Vorladung des Ehemannes
am 8. 8. 95 durch Reg.-Rat Bettag von der Universitaet
Mannheim.)
Die schriftliche Aufforderung an Herrn Vogelbacher,
aus Gewissensgruenden seine Teilnahme an diesem Akt
der Verfolgung Unschuldiger zu verweigern, wurde von
diesem schriftlich zurueckgewiesen.
9. August 1994
Nichtannahme der zweiten Verfassungsbeschwerde der
Prof. Dr. med. Reimara Roessler (2BvR 2762/93) durch
Kammerspruch (Boeckenfoerde, Klein, Sommer) ohne
Begruendung
25. September 1994
Erste Verfassungsbeschwerde (ohne Rechtsbeistand)
des Prof. Dr. med. Otto E. Roessler, wegen Billigung
der Verfolgung Unschuldiger durch das
Bundesverfassungsgericht
(was als ein Unternehmen der Beseitigung der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch
das Verfassungsgericht interpretiert wurde)
14. Oktober 1994
Einreichung zweier gleichlautender
Verfassungsbeschwerden durch die beiden Ehepartner.
Beide erklaerten, dasssie sich in ihren Rechten, die
aus Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes folgen, durch
das Verhalten des Bundesverfassungsgericht verletzt
fuehlen
22. Oktober 1994
Verfuegung des Ministers: "Professur fuer Chemie"
- die offenbar erste in Deutschland mit der vollen
Breite dieses Faches - an den Ehemann, Prof. Dr. med.
Otto E. Roessler.
Dies geschah durch Neubeschreibung der Professur des
Ehemannes gemaess 64 Abs. 3 Satz 5
Universitaetsgesetz Baden-Wuerttemberg - demselben
Paragraphen, der bei seiner Frau zum ersten Mal
angewendet worden war.
Auch diesmal keine vorherige Anhoerung durch den
Dienstvorgesetzten, obwohl dies im Gesetz verlangt
wird
Zugleich erste fachfremde Zwangs-Professur
(auáerhalb der Lehrbefugnis)
10. 1. 1995
Inkrafttreten des neuen Universitaetsgesetzes Baden-
Wuerttemberg:
Weisungsrecht des gewaehlten Dekans gegen seine
Kollegen.
Wortlaut des 24 Abs. 3 Satz 1:
"Der Dekan wirkt unbeschadet der Aufgaben des
Praesidenten darauf hin, dass die Professoren und die
sonstigen zur Lehre verpflichteten Personen ihre
Lehr- und Pruefungsverpflichtungen ordnungsgemaess
erfuellen; ihm steht insofern ein Aufsichts- und
Weisungsrecht zu, das insbesondere sicherstelllt, dass
die vom Fakultaetsrat beschlossenen Empfehlungen
der Studienkommission umgesetzt werden."
2. Maerz 1995
šberraschendes Schreiben des
Bundesverfassungsgerichts an Prof. Dr. med. Otto E.
Roessler: er habe angeblich eine
Verfassungsbeschwerde gegen dieselben
Gerichtsurteile und dasselbe Gesetz wie seine Frau
eingereicht (unter Erwaehnung zweier Schreiben an das
Verfassungsgericht vom 25. 9. 1995 und 10. 1. 1995).
Sie erhielte die Nummer 2BvR 464/95.
9. 3. 1995:
Nichtannahme der Phantom-Verfassungsbeschwerde 2BvR
464/95 durch Kammerbeschluss(Limbach, Klein,
Graáhof) ohne Begruendung
5. 4. 1995
šberraschende Pfaendung aller Konten von Prof. Dr.
med. Reimara Roessler (Commerzbank) durch
Verwaltungsakt des Landes in Hoehe von DM 117 000,-
ohne Gerichtsbeschluá
26. 4.1995
Nach Initiative von Prof. Dr.-Ing. John L. Hudson
(Charlottesville, U.S.A.): Solidaritaetsbekundung von
196 internationalen Wissenschaftlern fuer das
Ehepaar Roessler
11. 7. 1995
Zwangsweise Wohnungsoeffnung und Hausdurchsuchung ohne
Gerichtsbeschluá. Ziel: Feststellung von
pfaendungswuerdigen Objekten
20. Juli 1995
Fernsehbericht in "S3" (Politik Suedwest) ueber die
zwangsweise Wohnungsoeffnung am 11. 7. 1995.
Kommentar:
"Unwahrscheinlich, daá" sich "in Deutschland" noch
"eine Heimat fuer die Wissenschaftler Roessler
findet"
1. August 1995
Klage des Landes Baden Wuerttemberg beim Landgericht
Kempten (Bayern) gegen Prof. Otto E. Roessler nach
dem Anfechtungsgesetz.
Klageziel: Zwangsvollstreckung in das geerbte Haus
der Familie (dessen Streitwert gleich dem nach der
Commerzbankpfaendung noch verbleibenden
"Schuldenbetrag" der Prof. Dr. med. Reimara Roessler
angesetzt wurde: DM 350.582,90).
31. 8. 1995:
Der Klage wird ohne Begruendung stattgegeben.
18. September 1995 Schreiben des Amtsgerichts
Kaufbeuren (Grundbuchamt):
Sicherungshypothek auf das Haus in obiger Hoehe fuer
das Land Baden-Wuerttemberg im Wege der
Zwangsvollstreckung aus Versaeumnisurteil des
Landgerichts Kempten vom 31. 8. 1995
26. September 1995 Schreiben der Anwaelte des Landes
an beide Ehepartner:
Ankuendigung der Betreibung der Zwangsversteigerung ab
12. Oktober 1995, falls keine anderweitige Bezahlung
der Forderung des Landes erfolgt
Zusammenfassung Reimara Roessler
Prof. Dr. med. Reimara Roessler arbeitete von 1970 bis 1988 an
der Medizinischen Poliklinik Tuebingen (innere Medizin auáer
Gastroenterologische Diagnostik). 1973 habilitierte sie sich
und wurde 1975 auf eine H3-Professur fuer das Endokrine System
bei Nieren- und Kreislauferkrankungen an die Poliklinik berufen.
1988 wurde die Klinik aufgeloest. Sie erklaerte sich bereit, zwei
der ihr vorgeschlagenen 4 neuen Professuren freiwillig ja zu
sagen. Sie haette damit in ihrem Bereich, in dem sie seit 20
Jahren gearbeitet hatte, weiter forschen, lehren und Patienten
behandeln koennen.
1989 bekam sie dennoch ueberraschend eine unfreiwillige
Professur in dem ihr fremden Spezialgebiet Gastroenterologie,
dessen invasive diagnostische Techniken sie nach eigener Aussage
nicht geuebt beherrschte. Indem Sie die Zwangsprofessur nicht
annahm, konnte sie ihre Selbstachtung wahren und ihrer
Verantwortung als Žrztin und Wissenschaftlerin gegenueber den
Patienten, Assistenzaerzten und Studenten gerecht werden.
Obwohl die erste Gerichtsinstanz einen Vergleichsvorschlag
machte (13. Mai 91), der beweist, dass das Gericht mit dem
Verhalten des Landes nicht einverstanden war, verlor sie in
allen drei Instanzen vor Gericht, weil "der Ermessensspielraum
des Dienstherrn praktisch unbegrenzt ist" - so die zweite und
dritte Instanz im Hahre 1993.
Nach 5 Jahren forderte das Ministerium das Bruttogehalt fuer
die Zeit des Rechtsstreits zurueck, nachdem es die
Gehaltszahlungen eingestellt hatte. Dies, obwohl das
Ministerium in dem Verfahren keinen Sofortvollzug und keine
Dienstantrittsaufforderung angeordnet hatte, sondern stattdessen
die schriftliche Erlaubnis erteilt hatte, ohne Pflichten in der
Krankenversorgung zu Hause wissenschaftlich weiterzuarbeiten
(Schreiben vom 13. 1. 92). Durch diese Arbeit hat sie sich als
Wissenschaftlerin im Bereich der medizinischen Alternsforschung
international etabliert.
Sie hat den Rechtsweg ueber die Disziplinargerichtsbarkeit zur
Anfechtung der Bruttogehaltsrueckforderung nicht beschritten,
weil dies gleichbedeutend gewesen waere mit der Beantragung eines
Disziplinarverfahrens gegen sich selbst. Sie legte jedoch
stattdessen Widerspruch beim Ministerium ein und bat um
Behandlung vor einem normalen Verwaltungsgericht, ohne daá
dieses geantwortet haette.
Seit Maerz 1994 ist Frau Professor Roessler ohne
Gerichtsbeschluss vorlaeufig entlasssen. Im Oktober 1994 schloá
sich der "Sonderbehandlung" der Professorin die Sonderbehandlung
fuer ihren Mann: Zwangsprofessur.
šberraschend kam die Pfaendung der Konten im April. Der
letzte Akt ist die Versteigerung des Hauses. Wenn das erledigt
ist, ist der Fall fuer die Buerokratie wenigstens abgeschlossen.
Dokumentation Otto E. Roessler
Anfang 1993
Mehrere Briefe des Prof. Dr. med. Otto E. Roessler an
die Fakultaet fuer Chemie und Pharmazie und den kleinen
Senat der Universitaet Tuebingen:
Antrag auf Erlaubnis der Einrichtung eines Diplom-
Studienganges "Nichtlineare Dynamik und Chaos".
Dieser sollte parallel zu dem in London 1993
aufgebauten ersten englischsprachigen Studiengang
eingerichtet werden. Eine Stiftungsprofessur der
Volkswagenstiftung fuer einen habilitierten Schueler -
Privatdozent an derselben Fakultaet - stand fuer 5
Jahre in Aussicht.
Antwort: Ablehnung durch Nichtbehandlung
2. November 1993
Endgueltige gerichtliche Bestaetigung der
unfreiwilligen Professur fuer Gastroenterologie der
Ehefrau, Prof. Dr. med. Reimara Roessler, durch
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts Berlin
3. November 1993
Zuteilung einer fachfremden Pflichtvorlesung mit
Staatspruefung durch die Fakultaet an Prof. Dr. med.
Otto E. Roessler:
"Allgemeine Chemie fuer Mediziner und Zahnmediziner".
Prof. Dr. med. Otto E. Roessler hat nicht Chemie
studiert, sondern Humanmedizin und ist nicht fuer
Chemie, sondern fuer theoretische Biochemie
habilitiert. Er hat er sich nie wissenschaftlich mit
der Chemie beschaeftigt
11. November 1993
Schriftliche Zusage von Prof. Dr. med. Otto E.
Roessler, die fachfremde Vorlesung "in chinesischem
Gehorsam" streng nach Vorschrift und nach besten
Kraeften abzuhalten. Am selben Tag schriftliches
Hausverbot fuer die Vorlesung mit der Begruendung, dass
die Zusage zu viele Einschraenkungen enthielte.
Danach Einsatz eines Ersatzdozenten - und ein Jahr
spaeter disziplinarische Bestrafung von Prof. Dr. med.
Otto E. Roessler wegen "Weigerung" und Abzug des
Gehalts des Ersatzdozenten von seinem Gehalt
5. Januar 1994
Namentliche Diffamierung beider Ehepartner in der
Suedwest-Presse offenbar durch das Ministerium
8. Maerz 1994
Fernsehsendung (ZDF-Frontal) "Deutschlands faulste
Paedagogen" (ein Lehrer aus Sylt und das
Professorenehepaar Roessler).
Schluábilanz: "Erledigt!"
20. Mai 1994
"Bitte um Versoehnung": Brief des Prof. Dr. med. Otto
E. Roessler an Minister Klaus von Trotha
2. Juli 1994
Nach Besuch der amtierenden Vorsitzenden
(Vizepraesidentin) des Bundesverfassungsger5ichts beim
Universitaetspraesidenten:
Brief der Prof. Dr. med. Reimara Roessler an den
die amtierende Vorsitzenden des
Bundesverfassungsgerichts:
Bitte, sich auf dem "Gnadenwege" dafuer einzusetzen,
dass die drohende Neubeschreibung der Professur auch
des Ehemannes unterbleiben moege.
Als Gegenleistung wurde die freiwillige Zuruecknahme
der laufenden Verfassungsbeschwerde angeboten.
11. Juli 1994:
Antwort: Ablehnung des Gnadengesuch wegen mangelnder
"Befugnis".
9. August 1994:
Nichtannahme der zweiten Verfassungsbeschwerde der
Prof. Dr. med. Reimara Roessler (2BvR 2762/93) durch
Kammerspruch (Boeckenfoerde, Klein, Sommer) ohne
Begruendung
6. Juli 1994
Nach vorheriger schriftlicher Aufforderung der
Universitaet durch das Ministerium (Erlassvom 28. 3.
1994):
Antrag der engeren Fakultaet fuer Chemie und Pharmazie
der Universitaet Tuebingen auf unfreiwillige und
fachfremde Neubeschreibung der Professur des Prof. Dr.
med. Otto E. Roessler nach 64 Abs. 3 Satz 5 des
Baden-Wuerttembergischen Universitaetsgesetzes.
Es handelt sich um die zweite Anwendung dieses
Gesetzes.
Am 20. Dezember 1988 geschah dasselbe bei seiner Frau
durch die Fakultaet fuer klinische Medizin der
Universitaet Tuebingen.
Dies erneut in Abwesenheit des Betroffenen
25. September 1994
Erste Verfassungsbeschwerde (ohne Rechtsbeistand) des
Prof. Dr. med. Otto E. Roessler, wegen Billigung der
Verfolgung Unschuldiger durch das
Bundesverfassungsgericht und damit Beteiligung
desselben an einem Unternehmen der Beseitigung der
freiheitlichen Demokratie
17. Oktober 1994
Muendliche und schriftliche Aufforderung des
Dekans, die fachfremde 4-stuendige Anorganik-Vorlesung
"Allgemeine Chemie fuer Mediziner und Zahnmediziner"
zusaetzlich zu seinem 8-Stunden-Deputat abzuhalten, ab
dem 19. Oktober 1994 (erste Doppelstunde).
Begruendung
(Dekan):
"Herr Roessler, ich glaube, dassSie im Recht
sind und ich wuensche Ihnen, dassSie Recht bekommen.
Sie muessen aber auch verstehen, dassin der ganzen
Fakultaet, in der ganzen Universitaet und im ganzen
Ministerium niemand auf Ihrer Seite ist. Wenn ich
mich auf Ihre Seite stellen wuerde [die Vorlesung nicht
auftragen wuerde], waere ich allein. Ich bitte Sie
deshalb schon heute um Verzeihung und hoffe, dassSie
mir noch die Hand geben, wenn meine Amtszeit vorbei
ist."
(Entgegnung des so Angesprochenen):
"Man kann nicht, bevor man ein Unrecht tut, dafuer um
Entschuldigung bitten." (Keine Antwort.)
"Soll ich winseln?"
(Dekan nach langer Pause):
"Das wuerde auch nichts aendern."
(Antwort):
"Da bin ich aber froh, dassich nicht gewinselt
habe."
19. Oktober 1994
Ankuendigung der unfreiwilligen Vorlesung in der
Zeitung (wie am 17. 1. 94 bei der analogen Situation
der Ehefrau).
Beginn der Anorganik-Vorlesung fuer Mediziner in
Anwesenheit der Presse (die sich nicht vorgestellt
hatte) einschlieálich des Pressesprechers der
Universitaet Tuebingen, Herrn Seifert (ebenfalls
inkognito).
Der wissenschaftliche Inhalt entsprach dem einer
Einfuehrungsdoppelstunde.
Da die Studenten, die Anwesenheit der Presse bemerkten
(Hoerfunk), verlangte einer von ihnen Aufklaerung.
Der Dozent erklaerte die Lage so gut wie er konnte:
Er fuehle sich "wie ein Pilot ohne Flugschein", da er
keine Lehrbefugnis fuer diese Vorlesung besitze
20. Oktober 1994
I. Entzug der Vorlesung durch den Dekan.
Begruendung:
Entpflichtung auf Wunsch der Studenten, die um
einen Fachvertreter gebeten hatten.
II. Hausverbot durch den Vizepraesidenten der
Universitaet, Prof. Dr. Volker Rittberger.
Begruendung:
Sicherstellung eines geregelten Unterrichts.
III. Sofortiger Einsatz eines Ersatzdozenten
21. Oktober 1994
Aufforderung des Landtagsabgeordneten Dr. med.
Stefan Mauz durch die Presse (Schwaebisches Tagblatt)
an Prof. Dr. med. Otto E. Roessler, "das Land zu
wechseln"
22. Oktober 1994
Verfuegung des Ministers:
"Professur fuer Chemie" an Prof. Dr. med. Otto E.
Roessler.
Dies geschah durch Neubeschreibung der Professur nach
64 Abs. 3 Satz 5 Universitaetsgesetz Baden-
Wuerttemberg (desselben Gesetzesparagraphen, der
bei seiner Frau zum ersten Mal angewendet worden war)
gegen den Willen des Betroffenen und ohne vorherige
Anhoerung durch den Dienstvorgesetzten (obwohl dies vom
Gesetz vorgeschrieben wird).
Zugleich erste fachfremde Zwangs-Professur (auáerhalb
der Lehrbefugnis)
9. November 1994
Sechs Tage nach dem Eintreffen der Verfuegung vom 22.
Oktober 1994, erhielt Prof. Dr. med. Otto E. Roessler
durch den Dekan Rederecht vor den Studenten. Er
beschrieb ihnen die neue Lage. Die Studenten
erklaerten dabei, dasssie einverstanden sind, die
Vorlesung weiter beim Ersatzdozenten zu hoeren - wenn
sie Garantien erhalten, dassihr Wunsch keine
Konsequenzen jeglicher Art fuer den Professor habe.
Das wurde ihnen vom anwesenden Dekan zugesichert
18. November 1994
Verfuegung des Ministers:
Disziplinarische Vorermittlungen wegen Verdachts auf
Dienstverweigerung. Auáerdem erwaehnte der Minister,
dassbei dem Versuch, die Lage zu erklaeren nach der
Bitte eines Studenten, auch die Worte gefallen seien
dass der Minister "ein kleines Licht" waere, was
beanstandet wurde. Der Zusammenhang fuer diese
Bemerkung war gewesen, dassandere noch mehr
Verantwortung fuer die Zwangsvorlesung truegen
30. November 1994
Wegen der Zuspitzung durch das Ministerium versuchte
Prof. Dr. med. Otto E. Roessler nach dem Erhalt des
Ministerbriefes, noch einmal mit den Studenten zu
sprechen.
Der Versuch scheiterte am Widerstand der Universitaet.
Der Ersatzdozent bemaechtigte sich des Mikrophons,
worauf Prof. Dr. med. Otto E. Roessler es ihm sanft vom
Hals nahm. Im Gegensatz zu dem zunaechst ebenfalls
anwesenden Dekan beachtete der anwesende Vizekanzler,
ltd. Reg.-Dir. Rolf Matthes, jedoch nicht die unter
Hinweis auf sein Hausrecht ausgesprochene Aufforderung
des Professors, den Hoersaal zu verlassen. Er befahl
stattdessen dem Hausmeister, das Mikrophon
abzuschalten - worauf die Studenten notgedrungen den
Hoersaal verlieáen
30. November 1994
Fakultaetssitzung:
- Prof. Dr. med. Otto E. Roessler bittet den
erweiterten Fakultaetsrat, zu bestaetigen, dass er sich
"nicht geweigert" hat, die Vorlesung Anorganische
Chemie fuer Mediziner im Wintersemester 1993/94 zu
halten, wie ihm das Ministerium vorwarf. Dies
geschah.
An diesem Tag bestand die letzte Moeglichkeit, die
mit dieser Weigerung begruendete disziplinarische
Bestrafung noch aufzuhalten.
Deshalb bat Prof. Dr. med. Otto E. Roessler die
Kollegen, die Tatsache der Anerkennung seiner
fehlenden Weigerung noch am Abend dem Ministerium
per Fax mitzuteilen.
Dies scheiterte am Widerstand des Dekans.
Entsetzt sagte Prof. Dr. med. Otto E. Roessler zu
seinen Kollegen: "Sie behandeln mich wie ein
Schwein".
Dies wurde vom Plenum mit Schweigen beantwortet.
- Anschlieáend erklaerte ein Mitglied der Fakultaet, dass
er eine Liste, die etwa 83 Verstoeáe gegen die
Dienstpflichten enthielte, die seiner Meinung nach
von Prof. Dr. med. Otto E. Roessler begangen worden
waeren, mitgebracht habe. Er fuegte hinzu, dass er am
selben Tag einen Brief, der sich auf diese Liste
stuetzte, mit den Unterschriften aller Professoren
des Instituts fuer Physikalische und Theoretische
Chemie an das Ministerium geschickt haette.
Dem ueberraschten Betroffenen wurde von ihm vor der
Fakultaet eine Kopie angekuendigt (die bis heute nicht
eingetroffen ist).
Prof. Dr. med. Otto E. Roessler entgegnete spontan:
"Sie sind ein Denunziant!"
Antwort des Briefschreibers vor dem Plenum:
"Ja!"
Danach wurde mit der Tagesordnung fortgefahren
2. Dezember 1994
Wegen der Ankuendigung disziplinarischer Ermittlungen
durch das Ministerium hatte Prof. Dr. med. Otto E.
Roessler den Dekan gebeten, ihm eine schriftliche
Bestaetigung des ihm vor den Studenten am 9. 11. 1994
gegebenen Versprechens (dass die Erfuellung ihres
Wunsches, von einem Fachvertreter unterrichtet zu
werden, ihm nicht angelastet werde) zu geben.
In dem Antwortbrief des Dekans vom 1. 12. 1995 wurde
dies fuer mehrere Vorlesungsdaten bestaetigt, jedoch
nicht das der ersten Vorlesung (19. 10. 1994). Da
dies vertragswidrig war, bat am Morgen des 2. 12. 1995
Prof. Dr. med. Otto E. Roessler den Dekan - auf ihrem
gemeinsamen Weg zum Hoersaal - um die handschriftliche
Hinzufuegung des fehlenden Datums auf dem Brief (den er
mitgebracht hatte), damit er seinen Teil des Vertrages
(Versprechen, den Entzug der Vorlesung durch den Dekan
und das Hausverbot durch den Vizepraesidenten zu
beachten) ebenfalls erfuellen koenne.
Die Bitte wurde ihm vom Dekan ohne Begruendung
abgeschlagen. Als sie unmittelbar danach den
Dozenteneingang des Hoersaals erreichten, erwies sich
dieser als von Polizei in Zivil bewacht. Der
Vizekanzler, ltd. Reg.-Dir. Rolf Matthes, war
ebenfalls anwesend. Da die Bitte des Prof. Dr. med.
Otto E. Roessler vom Dekan abgelehnt worden war,
versuchte jener, zwecks Abhaltung der Vorlesung, die
kurz darauf beginnen sollte, den Hoersaal zu betreten.
Bis zum Ende der Doppelstunde wurden seine
symbolischen Versuche, den Hoersaal zu betreten, von
der Polizei vereitelt
7. Dezember 1994
Vor der von Polizei geschuetzten groáen Hoersaaltuer und
in Anwesenheit des Vizekanzlers, ltd. Reg.-Dir. Rolf
Matthes, und des Hausmeisters sowie vieler Studenten
fanden Fernsehinterviews mit Studenten, dem Dekan und
dem ausgesperrten Dozenten statt. Ein Flugblatt wurde
verteilt. In ihm erklaerte der ausgesperrte Dozent,
dassan seiner Person wie auch an seiner Frau ein
Exempel statuiert werde. Dadurch sollten allen
Kollegen die Konsequenzen vor Augen gefuehrt werden,
die sie erwarten, wenn sie sich gegen Zwangsprofessur
und fachfremden Unterricht wehren oder die Wahrheit
sagen. Das eigentliche Ziel sei ihre schweigende
Zustimmung.
Im Fernsehen "S3" wurden am naechsten Tag Ausschnitte
aus den Interviews mit Studenten, dem Dekan und dem
Dozenten gezeigt. Der entscheidende, von Prof. Dr.
med. Otto E. Roessler vor der Kamera herausgearbeitete
Aspekt - fachfremder Unterricht auch an Universitaeten
- wurde jedoch nicht gesendet
14. Dezember 1994
Nachdem er den Vizekanzler, ltd. Reg.-Dir. Rolf
Matthes, die Polizei und den Hausmeister ueberlistet
hatte, gelang es Prof. Dr. med. Otto E. Roessler, in
den Vorlesungsraum zu kommen kurz vor
Vorlesungsbeginn.
Darauf sperrte die Polizei die Studenten aus und trug
den Professor durch den Hintereingang hinaus.
Der verantwortliche Polizeioffizier entschuldigte sich
nach dem Einsatz bei ihm.
Anschlieáend begann Prof. Dr. med. Otto E. Roessler vor
der Hoersaaltuer mit der Abhaltung der Vorlesung
"Allgemeine Chemie fuer Mediziner und Zahnmediziner"
in Fortfuehrung der ersten Doppelstunde im November.
Sie fand dort vor der Hoersaaltuer bis zum Semesterende
statt - immer in Anwesenheit von Polizisten in Zivil,
des Vizekanzlers, ltd. Reg.-Dir. Rolf Matthes, des
Dekans oder (selten) des Prodekans, des Hausmeisters
und (oefters) der Presse. Auf der jedesmal neu
herbeigeholten Tafel stand als šberschrift: "Freie
Universitaet Tuebingen".
Die Fortfuehrung der Vorlesung war notwendig, weil
taeglich mit einer Entscheidung der
Arbeitsgerichtsbarkeit gerechnet wurde, ob die
fachfremde Universitaetsvorlesung oder aber das
Berufsverbot zu ihrer Abhaltung durch den Dekan
zulaessig war. Bis heute steht diese Entscheidung aus
11. Januar 1995
Erste Fakultaetssitzung seit dem 30. November:
Prof. Dr. med. Otto E. Roessler beantragte Neuwahl des
Dekans, weil der Dekan keinen Anstoss daran genommen
hatte, dassin jener Sitzung ein Mitglied den Vorwurf
"Sie sind ein Denunziant" mit "ja" beantwortet hatte.
Daraufhin verlangte ein Mitglied, dass dieser Antrag
erneut schriftlich - zur Behandlung in der naechsten
Sitzung - eingereicht werde. Dies geschah am selben
Tag
13. Januar 1995
Um in den Hoersaal zu gelangen, besuchte Prof. Dr. med.
Otto E. Roessler die vorangehende Stunde vor der
Anorganikvorlesung fuer Mediziner mit Erlaubnis des
Dozenten. Nachdem er seine eigene Vorlesung im
Hoersaal abzuhalten begonnen hatte, entfernte die
Polizei den Professor in Anwesenheit des Vizekanzlers,
ltd. Reg.-Dir. Rolf Matthes, vor allen Studenten mit
Gewalt aus dem Hoersaal, waehrend der Professor seinen
Vortrag bis zuletzt fortsetzte. Teilweiser Applaus
aus der Studentenschaft.
Der verantwortliche Polizeioffizier - ein anderer als
beim ersten Mal - entschuldigte sich nach dem Einsatz
bei ihm.
Danach Fortsetzung der Vorlesung vor der Hoersaaltuer
25. Januar 1995
Dritter Versuch, die Vorlesung im Hoersaal abzuhalten.
Nachdem Prof. Dr. med. Otto E. Roessler durch
Aufdruecken der Tuer in den Hoersaal gelangt war,
vereinbarte er mit dem ebenfalls anwesenden
Ersatzdozenten, abwechselnd mit ihm einen thematischen
Block abzuhandeln.
Der Professor band dem Ersatzdozenten fuer den ersten
Block das Mikrophon um den Hals.
Unmittelbar nach Beginn des zweiten Blocks, der vom
Ersatzdozenten unregelmaeáig gestoert wurde, trat auf
Befehl des Vizekanzlers, ltd. Reg.-Dir. Rolf Matthes,
Polizei auf. Sie ignorierte die Aufforderung durch
den dozierenden Professor, den Hoersaal wieder zu
verlass en.
Auf einen Wink des Vizekanzlers, ltd. Reg.-Dir. Rolf
Matthes, wurde Prof. Dr. med. Otto E. Roessler aus dem
Hoersaal getragen. Kein Applaus aus der
Studentenschaft.
Der verantwortliche Polizeioffizier - wieder ein
anderer - entschuldigte sich nach dem Einsatz bei ihm.
Danach Fortsetzung der Vorlesung vor der Hoersaaltuer
26. Januar 1995
Bewerbung von Prof. Dr. med. Otto E. Roessler
um das freigewordene Praesidentenamt der Universitaet
Tuebingen
1. Februar 1995
Fakultaetssitzung: Beim Tagesordnungspunkt zum
schriftlichen Antrag des Prof. Dr. med. Otto E.
Roessler vom 10. 12. 1994 und 11. 1. 1995:
Der Antragsteller bekam zunaechst kein Rederecht. Ein
Mitglied der Fakultaet sagte, dass es damals "ebenso wie
jetzt" neben dem Kollegen gesessen habe, der auf den
Vorwurf "Sie sind ein Denunziant" mit "ja" geantwortet
haben sollte. Aus diesem Grund haette es hoeren muessen,
wenn die Antwort "ja" gefallen waere. Der Dekan liess
abstimmen, ob jemand anderer Meinung waere. Ergebnis
der Abstimmung: allgemeine Annahme bei einer
Gegenstimme (Antragsteller), mehrere Enthaltungen.
Danach warf Prof. Dr. med. Otto E. Roessler ein:
"Haben alle Angst? Sind wir hier in einer DDR-
Fakultaet?" und bat um Rederecht an der Tafel.
Dies wurde ihm, nachdem er den Vorwurf "DDR-Fakultaet"
zurueckgenommen hatte, gewaehrt.
Er bat die Fakultaet, beim Senat und Ministerium die
Ruecknahme der Zwangsprofessur fuer Chemie zu
beantragen, um dadurch den Antrag der engeren Fakultaet
vom 6. Juli aufzuheben.
Waehrend der Ausfuehrungen des Antragstellers erklaerte
ein Mitglied der erweiterten Fakultaet, dass es von der
Tatsache des Antrags der engeren Fakultaet auf
Neubeschreibung der Professur des Prof. Dr. med. Otto
E. Roessler bisher nichts gewuát habe.
Der Dekan entzog waehrend seiner Ausfuehrungen dem
Referenten das Wort und ging unter Ignorierung seines
Antrags zum naechsten Tagesordnungspunkt ueber.
Prof. Dr. med. Otto E. Roessler legte daraufhin die
Kreide nieder und verliess den Raum mit folgenden
Worten:
"Meine Herren, Sie lassen sich sagen, dassSie eine
DDR-Fakultaet sind (Schweigen), Sie lassen sich
sagen, dassSie eine Nazi-Fakultaet sind (Schweigen) -
Sie sind eine Nazi-Fakultaet".
15. Februar 1995
Abschluávorlesung vor der Hoersaaltuer
Maerz 1995
Einzug der Disziplinarstrafe von DM 1000,- fuer die
"Weigerung", im Wintersemester 1993/94 die Anorganik-
Vorlesung fuer Mediziner abzuhalten, durch den
Gerichtsvollzieher.
Im Mai: Abzug des Gehalts des im Wintersemester
1993/94 nach der Bereiterklaerung des Prof. Dr. med.
Otto E. Roessler vom 11. November 1993, die Vorlesung
Allgemeine Chemie fuer Mediziner und Zahnmediziner in
chinesischem Gehorsam abzuhalten, fuer diese Vorlesung
eingesetzten Ersatzdozenten, vom Gehalt des
urspruenglich beauftragten Dozenten
7. Maerz 1995
Verfuegung des Ministers gegen Prof. Dr. med. Otto E.
Roessler, sich in einer bestimmten Universitaetsklinik
des Landes Baden-Wuerttemberg wegen Zweifels an seiner
Dienstfaehigkeit psychiatrisch begutachten und
beobachten zu lassen. (Laut Landesdisziplinarordnung
war mit einer Zwangseinweisung bis zu 6 Wochen im
Fall des Zuwiderhandelns zu rechnen)
16. Maerz 1995
Schriftliches - mit der Notwendigkeit der
Psychiatrisierung begruendetes und bis heute nicht
aufgehobenes - Verbot der Universitaetsleitung nach
Ruecksprache mit dem Ministerium, eine Gastprofessur
im Ausland (am Santa-Fe-Institut) anzunehmen
16. Maerz 1995
Stuttgarter Nachrichten: "Zwangseinweisung moeglich"
24. Maerz 1995
Schwaebisches Tagblatt: "der Minister (will) auf die
in der Landesdiziplinarordnung vorgesehne Untersuchung
nicht erzichten. Darin heiát es, dasszur
Vorbereitung eines Gutachtens ueber den psychischen
Zustand eine Untersuchung in einem oeffentlichen
psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden kann.
Zu diesem Zweck, so das Gesetz, kann er bis zu sechs
Wochen dort untergebracht werden, gegebenenfalls auch
mit Zwang."
26. April 1995
Auf Initiative von Prof. Dr.-Ing. J.L. Hudson
(U.S.A.):
Solidaritaetsbekundung von 196 internationalen
Wissenschaftlern fuer das Ehepaar Roessler
9. Mai 1995
Disziplinarverfuegung des Ministers mit dem Ziel der
Entlassung aus dem Dienst wegen Hausfriedensbruchs
und wegen vorsaetzlichen Nicht-Erscheinens in der
Psychiatrischen Klinik der Universitaet Freiburg bei
Prof. Dr. med. Mathias Berger am 7. April 1995
19. Mai 1995
"Von Trotha ruegt Solidaritaetsbrief"
(Suedwestpresse)
"Von Trotha kritisiert Sympathisanten"
(Schwarzwaelder Bote)
Stuttgarter Nachrichten unter der šberschrift
"Verfahren gegen Forschger ausgeweitet":
"Das Disziplinarverfahren gegen den Chaosforscher Otto
Roessler wird um einen Tatbestand erweitert. Dem
Tuebinger Forscher wird nun auch seine Weigerung, sich
von einem Psychiater untersuchen zu lassen, zur Last
gelegt. Das sagte Wissenschaftstsminister Klaus von
Trotha am Donnerstag. (...) Zugleich widersprach von
Trotha Vorwuerfen, r habe Roessler polizeilich zur
Untersuchung vorfuehren lassen wollen."
26. Juni 1995
Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Tuebingen
gegen Prof. Dr. med. Otto E. Roessler (Staatsanwaeltin
Teschner) wegen Hausfriedensbruchs und Noetigung auf
Grund der Fortfuehrung der Vorlesung "Allgemeine Chemie
fuer Mediziner und Zahnmediziner" im Wintersemester
1994/95 trotz des nach der ersten Doppelstunde
verhaengten Hausverbots
20. Juli 1995
I.
Fernsehbericht in "S3" (Politik Suedwest) ueber die
zwangsweise Wohnungsoeffnung am 11. 7. 1995.
Kommentar:
"Unwahrscheinlich, dass(sich) in Deutschland (noch)
eine Heimat fuer die Wissenschaftler Roessler
findet"
II.
Erste Sitzung des groáen Senats der Universitaet
Tuebingen nach der Ernennung des neuen Unipraesidenten:
Die Bitte des Prof. Dr. med. Otto E. Roessler um
Rederecht vor dem groáen Senat wurde vom Vorsitzenden
abgelehnt.
Stattdessen bekam der Antragsteller vom Vorsitzenden
das Recht, ein Flugblatt an die anwesenden Mitglieder
und die anwesende ™ffentlichkeit zu verteilen. Der
Vorsitzende half, nachdem er das Flugblatt "Moerder-
Universitaet Tuebingen" gelesen und erklaert hatte, dass
der Inhalt "nicht neu" sei, selbst bei der Verteilung
mit.
Das Flugblatt enthielt die Aufforderung an die
Senatorinnen und Senatoren, ihr Amt niederzulegen bis
zur Klaerung des Vorwurfs, dass die Universitaet
Tuebingen zwei Kollegen (Oberarzt Dr. med. Peter
Sadowski und Georgraphieordinarius Prof. Dr. rer.
nat. Winfried Moewes) vorsaetzlich in den Tod
getrieben habe und dies in zwei weiteren Faellen zu
tun versuche. Sie wuerden sonst durch ihr
Weitermachen eine "Mitschuld" akzeptieren.
Erlaeuterung zum Fall Oberarzt Dr. med. Peter
Sadowski: siehe 15. 3. 88 (oben S. 8).
Zum Fall Prof. Dr. rer. nat. Winfried Moewes:
Sein Dekan brachte ihn im Januar 1990 persoenlich in
die Psychiatrische Universitaetsklinik Tuebingen, wo
ihm ein Zimmer mit Schreibtisch und Telefon in der
offenen Abteilung versprochen worden war, sodass er
mit seinen Doktoranden weiterarbeiten koenne. Nach
drei Tagen sah sich Herr Moewes in der geschlossenen
Abteilung unter Zwangsmedikation in einem
Vierbettzimmer mit drei Schwerkranken und wurde nur
noch mit dem Vornamen angeredet. Er wurde dort vier
Monate gegen seinen Willen festgehalten. Das
Vormundschaftsgericht wurde in die Klinik geholt.
Es begutachtete ihn in diesem Zustand und erklaerte
ihn daraufhin fuer unmuendig. Gegen seinen Protest
schrieb der Vormund in seinem Namen in der Ich-Form
eine Verzichterklaerung auf sein Amt, die sofort von
Universitaet und Ministerium akzeptiert wurde. Nach
fast vierjaehrigem vergeblichem Kampf um die
Rueckerstattung seiner buergerlichen Rechte und seine
Rehabilitierung beging Winfried Moewes am 15. Februar
1994 Selbstmord. Universitaet und Land verweigern bis
heute die beantragte Rehabilitierung des Verstorbenen
22. Juli 1995
Das "Schwaebische Tagblatt" schreibt:
"Es gibt Situationen, in denen man aus moralischen
Gruenden zum Selbstmord verpflichtet ist" (Zitat des
Prof. Dr. med. Otto E. Roessler) und fuegt hinzu, dass
im Hause Roessler diese Absicht nicht bestehe
1. August 1995
Klage des Landes Baden Wuerttemberg beim Landgericht
Kempten gegen Prof. Otto E. Roessler nach dem
Anfechtungsgesetz.
Klageziel: Zwangsvollstreckung in das geerbte Haus
der Familie (dessen Streitwert gleich dem nach der
Commerzbankpfaendung noch verbleibenden
"Schuldenbetrag" der Prof. Dr. med. Reimara Roessler
angesetzt wurde: DM 350.582,90).
31. 8. 1995:
Der Klage wird ohne Begruendung stattgegeben.
18. September 1995 Schreiben des Amtsgerichts
Kaufbeuren (Grundbuchamt):
Sicherungshypothek auf das Haus in obiger Hoehe fuer
das Land Baden-Wuerttemberg im Wege der
Zwangsvollstreckung aus Versaeumnisurteil des
Landgerichts Kempten vom 31. 8. 1995
26. September 1995 Schreiben der Anwaelte des Landes
an beide Ehepartner:
Ankuendigung der Betreibung der Zwangsversteigerung ab
12. Oktober 1995, falls keine anderweitige Bezahlung
der Forderung des Landes erfolgt
8. August 1995
Vorladung von Prof. Dr. med. Otto E. Roessler durch
den Disziplinaruntersuchungs-Fuehrer, Reg.-Dir.
Gandolf Bettag, Universitaet Mannheim, fuer den 27. 9.
1995. Als Zeugen waeren geladen:
Der Vizekanzler der Universitaet Tuebingen, ltd. Reg.-
Dir. Rolf Matthes, Hausmeister Schmid sowie mehrere
Polizeibeamte. Die Verhandlung faende auch bei
Nichterscheinen des Vorgeladenen statt.
(Es besteht Parallelitaet zur Ladung der Ehefrau am
13. 7. 94 durch Reg.-Rat Vogelbacher von der
Universitaet Freiburg.)
Prof. Dr. med. Otto E. Roessler wird nicht hingehen,
weil das Disziplinarverfahren die Verfolgung durch die
angeordnete psychiatrische Untersuchung fortsetzt und
sanktioniert
4. September 1995
Verfuegung des Ministers:
"Erweiterung des foermlichen Disziplinarverfahrens".
Begruendung:
Der Vorwurf aus dem Flugblatt vom 20. Juli, dass die
Universitaet Tuebingen eine "Moerder-Universitaet" ist,
sei "voellig aus der Luft gegriffen" und stelle ein
"Dienstvergehen" dar
19. September 1995
Ladung zur Hauptverhandlung im Strafverfahren wegen
Hausfriedensbruchs durch Fortfuehrung der Vorlesung
"Allgemeine Chemie fuer Mediziner und Zahmediziner" im
Wintersemester 1994/95 (siehe oben, 26. 6. 95).
Androhung:
Falls der Beschuldigte nicht zur Verhandlung am
9. November 1995 um 8 Uhr 30 erscheint, wird seine
polizeiliche Vorfuehrung angeordnet oder ein
Haftbefehl gegen ihn erlassen
Zusammenfassung Otto E. Roessler
Es ist aeuáerst schwer, den Verdacht zu entkraeften, dass der
Fall Reimara Roessler nichts mit dem Fall Otto E. Roessler zu tun
hat. Alles spricht dagegen. Charakteristisch fuer diese Affaere
Roessler ist die Tatsache, daá, nachdem das Bundesverwaltungs-
gericht Berlin am 2. 11. 93 die Zwangsprofessur gegen Frau
Roessler bestaetigt hatte, am 3. 11. 93 Herr Roessler in
Abwesenheit eine fachfremde Pflichtvorlesung von seiner Fakultaet
uebertragen bekam.
Herr Roessler ist als promovierter Mediziner Professor fuer
Theoretische Biochemie. Er gehoert zu den Mitbegruendern der
neuen Wissenschaft "Nichtlineare Dynamik und Chaos". Er bekam
nach demselben Gesetz wie seine Frau gegen seinen Willen eine
neue Professur - eine "Professur fuer Chemie". Obwohl seine Vita
zeigt, dass er nicht Chemie studiert hat und fuer ein anderes Fach
habilitiert und berufen ist, sollte er in Chemie unterrichten
und pruefen - so wie seine Frau auf Grund ihrer unfreiwilligen
Professur ungeuebt als Spezialist fuer die invasiven
diagnostischen Techniken der Gastroenterologie an Patienten
eingesetzt werden sollte. Da die Annahme dieser Professur keine
Menschenleben gefaehrdete, konnte er anders als sie es mit seinem
Gewissen vereinbaren, sich nicht zu weigern, sondern nur die
Wahrheit auszusprechen ("Zwangsqualifikation") - was sich als
nicht minder gefaehrlich erwies.
Am 19. 10. 94 muáte er die gleiche Pflichtvorlesung -
Anorganische Chemie fuer Mediziner - halten wie ein Jahr zuvor.
Im Herbst 93 hatte er sich schriftlich bereit erklaert, die
fachfremde Vorlesung nach besten Kraeften streng nach Vorschrift
in chinesischem Gehorsam abzuhalten. Da angeblich die Zusage zu
viele Einschraenkungen enthielt, war ihm vor Vorlesungsantritt
ein Hausverbot fuer die Vorlesung auferlegt worden, an das er
sich hielt. Anscheinend hat er alles falsch gemacht - denn die
Respektierung des Hausverbots wurde spaeter disziplinarisch als
Weigerung aufgefaát.
Trotz der Bereiterklaerung anderer Angehoeriger des
Lehrkoerpers, die einzige staatsexamenspflichtige Chemie-
Vorlesung (s.o. 17. 10. 94) zu halten, verpflichtete der Dekan
Herrn Roessler zur Abhaltung der Vorlesung.
In der ersten Stunde sagte der Dozent nach Aufforderung die
Wahrheit - dass diese Pflichtvorlesung seine Lehrbefugnis
ueberschreite. Er riskierte damit erneut eine Bestrafung wegen
Weigerung, da die Verantwortung fuer den Einsatz eines Beamten
nicht bei ihm selbst liegt, sondern bei seinem Vorgesetzten.
Dies setzt voraus, dass das Beamtenrecht vor dem Recht des
Hochschullehrers auf die Žuáerung der Wahrheit rangiert. Er
stellte in diesem Fall die Interessen der Studenten ueber die
Interessen des Staates, da sie das berechtigte Interesse haben,
von einem Fachvertreter unterrichtet zu werden, was moeglich
gewesen waere.
Prompt wurde ihm die Vorlesung entzogen und er bekam - wie im
Herbst 93 - ein sofortiges Hausverbot fuer die Vorlesung.
Auf Grund der neuen Professur, die drei Tage nach dem ersten
Vorlesungstag ausgesprochen wurde, interpretierte der Minister
die Bemerkung des Dozenten in der ersten Stunde, dass er keine
Lehrbefugnis besitze, als Weigerung. Nach dem Erhalt der
Zwangslehrbefugnis fuer das Fremdfach hatte der Professor die
Studenten vor die Wahl gestellt, ob sie weiter den Fachvertreter
fordern oder mit ihm vorlieb nehmen wollten.
Durch die Einleitung eines disziplinarischen
Ermittlungsverfahrens hob der Minister die Zusage des Dekans,
dass die Studenten ihren Wunschdozenten behalten duerfen, ohne daá
der urspruengliche Dozent dafuer bestraft wuerde, auf.
Damit war eine ausweglose Schere geschaffen. Entweder der
Dozent hielt sich an das Hausverbot - um dann wie schon einmal
(nur verschaerft) fuer Weigerung bestraft zu werden. Oder der
Dozent sprach dem Dekan das Recht ab, ihm die Vorlesung wegen
der Žuáerung der Wahrheit in der ersten Stunde zu entziehen (was
damals, vor dem 10. Januar 1995, noch gesetzwidrig war) - um
dann wegen uebergroáer Pflichttreue bestraft zu werden.
Er waehlte den zweiten Weg. Dieser fuehrte jedoch, was er
nicht erwartet hatte, zur toedlichen Bedrohung durch staatliche
Psychiatrisierung. Letztere wird - vielleicht wegen der
internationalen Solidarisierung - derzeit statt mit
Polizeigewalt "nur" mit disziplinarischen Mitteln durchzusetzen
versucht. Das Nichterscheinen in der Klinik am 7. April 1995
wird als eine "vorsaetzliche Dienstverletzung", die die
Entfernung aus dem Dienst rechtfertigt, aufgefaát.
Die mit der Notwendigkeit der Psychiatrisierung begruendete
(bis heute nicht aufgehobene) Verweigerung der Ausreise zur
Annahme einer Gastprofessur in den U.S.A. am 16. 3. 95, aber
auch die Pfaendung des Familieneigentums nach der zwangsweisen
Wohnungsoeffnung, und nicht zuletzt das oeffentliche Absprechen
des Heimatrechts in Deutschland fuer beide Professoren (Fernsehen
"S3" am 20. 7. 95) zeigen die Gefaehrlichkeit des gewaehlten
Weges.
Das neue Universitaetsgesetz von Baden-Wuerttemberg, das als
einziges der Bundesrepublik seit dem 10. Januar 95 dem gewaehlten
Dekan ein "Weisungsrecht" gegenueber seinen Kollegen einraeumt,
erschwert eine Soldiarisierung der Professoren.
Es geht nicht nur um die Ehre der Familie Roessler und die
Ehre der Wissenschaft und den Respekt vor den Studierenden und
ihren Eltern. Es geht noch mehr um die Frage der Wiederkehr
eines die Augen schlieáenden Gehorsams. Waren die vom Minister
wegen ihrer "Leichtfertigkeit" geruegten 200 auslaendischen
Wissenschaftler wirklich unbedacht?
Die von einem Untersuchungsfuehrer am 27. 7. 94 gepruefte
vorlaeufige Amtsenthebung von Frau Roessler, und die von einem
Untersuchungsfuehrer am 27. 9. 95 gepruefte Frage der
Amtsenthebung von Herrn Roessler lassen es in ihrer Parallelitaet
wahrscheinlich erscheinen, dass das Finale der Affaere Roessler vor
der Tuer steht.
Das absehbare scheinbare Ende der Affaere Roessler birgt die
Gefahr in sich, dassfachfremder Universitaetsunterricht zur
Normalitaet in diesem Staat gehoeren wird. Und die, daá
Professoren Angst haben, ihre Meinung zu sagen, da mit dem
Ausgang der Affaere Roessler allen ein abschreckendes Beispiel vor
Augen stehen wird.
Zusammenfassung
Darf sich ein Professor aus Gewissensgruenden weigern,
spezialfachfremd Patienten invasiv zu untersuchen bzw. wegen des
Aussprechens der eigenen Fachfremdheit eine psychiatrische
Klinik aufzusuchen?
Darf umgekehrt der Staat mit den drakonischen Maánahmen der
Entlassung, Ruinierung und Vertreibung erzwingen, dass der
Gehorsam bis zur Beluegung der Dienstleistungsempfaenger an den
Universitaeten wieder eingefuehrt wird?
Niemand hat etwas gegen flexible Versorgung und flexiblen
Einsatz der vorhandenen Manpower. Dies sollte jedoch offen
geschehen. Wer nicht mitkommt oder etwas anderes, das auch
gebraucht wird, weiterhin besser kann, sollte ermutigt werden,
dies auszusprechen, ohne fuerchten zu muessen, deshalb
diskriminiert und bestraft zu werden.
Soll die "negative Berufung" eine moegliche Berufsperspektive
fuer angehende Hochschullehrerinnen werden?
Soll der "negative Nobelpreis" Schule machen? Frau Roessler
muss- weil sie in der Zeit ihrer erzwungenen Laborlosigkeit
unter Nutzung der ihr noch belassenen Arbeitsmoeglichkeiten
(Schreiben des Ministeriums vom 13. 1. 92) moeglicherweise die
Pille gegen das Fortschreiten des Alterns gefunden hat - eben
das an Strafe an den Staat zahlen (unter gleichzeitiger
Amtsenthebung verbunden mit dem Verbot einer bezahlten
Nebentaetigkeit), was ein Forscher in einem anderen Land unter
gluecklichen Umstaenden als Belohnung erhoffen duerfte.
Und soll, obwohl der Nobelpreis fuer Chaos noch nicht vergeben
ist, ihr Ehemann wirklich ebenso behandelt werden wie sie?
Nachwort
Indem man in dem Moment nicht handelt, wo neue Regeln ueber die
Grenzen der Macht eingefuehrt werden, verweigert man sich der
Demokratie.